Bayern: Urteil zum Schutz von Rotmilanen

Richtungsweisendes Urteil zum Schutz von Rotmilanen vor Windrädern

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Foto: Hermann Dirr

Der Umwelt-Watchblog informiert über ein Urteil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) zum Schutz von Rotmilanen vor Windrädern.

In seinem Urteil vom 17.03.2016, Az. 22 B 14.1875 und 22 B 14.1876 fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die bisherige Rechtsprechung zur Problematik über das Vorkommen von Rotmilanen im Bereich von Windrädern zusammen. Das Urteil des BayVGH ist richtungsweisend. Es gibt klare rechtliche Vorgaben für die künftige Genehmigungspraxis in Bayern.

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Titelfoto: Hermann Dirr

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