Die Verbraucherzentrale verklagt Prokon

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) greift ein. Er hat gestern beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH beantragt. Dem Unternehmen soll untersagt werden, auf Genussrechtsinhaber durch ein Schreiben in unangemessener Weise Druck auszuüben.

Foto: StefanRohrbach

Der Verband bezieht sich auf  das Prokon-Schreiben vom 10.01.2014, in dem die Inhaber von Prokon-Genussrechten nach Einschätzung  aufgefordert werden, nicht zu kündigen. Stattdessen sollen sie bereits erklärte Kündigungen widerrufen, Genussrechte sogar erhöhen oder bei bestehenden Verträgen Einschränkungen bei der Kündigung in Kauf nehmen. Ein Festhalten am Vertrag zu den bestehenden Bedingungen werde als Option gar nicht erst angeboten.

“Sollte es uns gemeinsam mit Ihnen, unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen, denn es ist nicht unsere wirtschaftliche Lage, die uns unter Druck setzt, sondern der Kapitalentzug durch die Kündigungen unserer Anleger!”

In dem Schreiben werde dem Verbraucher unterstellt, “im Falle einer beabsichtigten Kündigung eine Insolvenz des Unternehmens bewusst in Kauf zu nehmen. Auch wer das Formular nicht zurückschicke, so das Unternehmen, trage automatisch zur drohenden Planinsolvenz bei”, sagt die Verbraucherzentrale. „Wir sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und lassen daher die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen.”

Das Prokon Geschäftsmodell

Prokon hat sich verpflichtet, seine Anleger mit halbjährlich erfolgenden Zinszahlungen am Erfolg des Unternehmens beteiligen.  Die Anleger stimmen zu, dass das “emittierte Genussrechtskapital für die Planung, Finanzierung, Realisierung und den Betrieb eigener Projekte sowie Projekte von verbundenen Unternehmen und Kooperationspartnern zu verwenden” ist. Mit dem größten Teil des Geldes baut Prokon Windräder, aber “das Genussrechtskapital wird in allen Geschäftsbereichen der Emittentin investiert: in den Bereichen Windenergie, Biogene Kraftstoffe und Biomasse”.

  • Prokon: “Die Investitionen müssen aufgrund der aus ihnen zu erwartenden Erträge geeignet sein, in ihrer Gesamtheit die Grundverzinsung des Genussrechtskapitals in Höhe von 6 % p. a. über die Gesamtlaufzeit zu ermöglichen.” Prokon hat die Zinsen ausgezahlt, obwohl die Erträge dafür nicht ausreichten. Auszahlen kann das Unternehmen die Zinsen und die von den Anlegern geforderten Rückzahlungen aber nur mit dem Geld neuer Anleger, sagen Kritiker. Das wäre ein Schneeballsystem.
  • Fragwürdig sei auch, meint der Spiegel, “dass sich Windräder über 25 Jahre rechnen müssen, aber bei Prokon mit kurzfristig liquidierbaren Genussrechten finanziert werden. Ein solcher Fall mangelnder Fristenkongruenz – langfristige Anlagen mit Geldern zu tätigen, die man kurzfristig zurückzahlen muss, wenn die Geldgeber Angst bekommen – ist im Kern das, was Banken wie die Hypo Real Estate Chart zeigen oder die IKB Chart zeigen aus der Kurve fliegen ließ.”

Quellen und links:

Beppler

 

 

Werbung

9Fragen


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert