Monopolkommission

Gutachten der Monopolkommission zur Energiewende

Die Monopolkommission* hat ihr Gutachten zur Energiewende am 5.9.2013 herausgegeben: „Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“. Die Kommission empfiehlt das Ende der Einspeisevergütung und stattdessen Quotenvorgaben für die erneuerbaren Energien. Aus Sicht der Monopolkommission leidet die Energiewende aktuell unter einer fehlenden Wettbewerbsorientierung. Sie fordert deshalb eine deutlich wettbewerbskonformere Ausrichtung der staatlichen Energiepolitik.
Die Monopolkommission warnt vor der voreiligen Schaffung neuer Subventionstatbestände im konventionellen Kraftwerksbereich, zum Beispiel durch sogenannte Kapazitätsmärkte. Sie warnt generell vor der Schaffung neuer Subventionstatbestände auf Kosten der Verbraucher. Schließlich stellt die Monopolkommission fest, dass aufgrund ihres sinkenden Marktanteils derzeit keine Marktbeherrschung der vier großen Stromerzeuger (RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall) auf dem deutschen Strommarkt festzustellen sei.

 

‘Raus aus der Nischentechnologie

Die erneuerbaren Energien haben einen Marktanteil von rund 25 Prozent und lassen sich damit nicht mehr als Nischentechnologie bezeichnen. Die Integration in den Markt, wie sie von vielen Seiten gefordert wird, bedeutet, dass sie selbst die Verantwortung von normalen Marktteilnehmern übernehmen müsste. Die Monopolkommission schlägt deshalb vor, dass Ökostrom nicht mehr wie bisher ohne Mengenbegrenzung und unabhängig von der Erzeugungsart zu festgelegten Abnahmepreisen ins Netz eingespeist werden soll. Die Versorger sollen einen bestimmten, prozentualen Anteil von Ökostrom verkaufen und selbst zwischen Strom aus Wind, Wasser oder Solarkraftwerken entscheiden, die dadurch zueinander im Wettbewerb stehen. Dadurch werde den Marktkräften wieder mehr Raum für die Suche nach den effizientesten und kostengünstigsten Lösungen für den Umbau des Energiesystems zu lassen, erklärte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger: “Subventionsspeck muss weg: Mehr Markt für eine erfolgreiche Energiewende!” Der Subventionsmentalität könnte durch die Quotenregelung ein Riegel vorgeschoben werden.

Zurzeit tragen die Verbraucher die Kosten der Vollsubventionierung der erneuerbaren Energien, die sich inzwischen auf rund 21 Milliarden Euro jährlich summieren. Hinzu kommen die Kosten für den EEG-bedingten Ausbau der Netze, das Umlagesystem für die Offshore-Haftung. Weitere staatliche Aufschläge auf die Energiepreise könnten durch die Forderungen nach neuen Umlagesystemen zur Subventionierung von Energieeffizienzmaßnahmen oder für die Errichtung von konventionellen Kohle- und Gaskraftwerken, die neuerdings erhoben werden, entstehen.

 

Kritik an den Vorschlägen der Monopolkommission

Greenpeace lehnt eine “Zubaubremse” bei erneuerbaren Energien ab und fordert eine gleichmäßige Umverteilung der Energiewendekosten auf alle Stromverbraucher. Ökostrom soll weiter ohne Ansehen der Erzeugungsart zu fixen Preisen eingespeist werden. Andernfalls werde voraussichtlich die billigste erneuerbare Energie, nämlich Onshore-Windkraft, erhebliche Marktanteile gewinnen. Außerdem fordert Greenpeace, dass die Einspeisungen von Klein- und Kleinsterzeugern nicht zum Erliegen kommen dürfe.

Bei SPD, Grünen und auch bei der Union trifft das Modell der Monopolkommission auf Ablehnung. Die FDP will Unterziele für einzelne Ökostrom-Arten im Quotenmodell, beispielsweise für Offshore-Strom, denn im reinen Quotenmodell hätte dieser keine Chance.

Stelter


*Die Monopolkommission ist ein unabhängiges, fünfköpfiges Gremium, das Bund, Länder und Kommunen in Fragen des Wettbewerbs berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter
anderem die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Strom- und
Gasmärkten untersucht. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen. Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn.
Die Gutachten der Monopolkommission haben laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informatorischen und beratenden Charakter.

  • Pressemitteilung mit politischen Handlungsempfehlungen [PDF]
  • Empfehlungen für eine erfolgreiche und effiziente Verwirklichung der Energiewende (Auszug aus dem Sondergutachten) [PDF]
  • Gutachten im Volltext [PDF]

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Titelfoto: Razza Mathadsa, “Naturstrom”

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