Kommunales Wahlrecht in NRW für Nicht-EU-Bürger

Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN in NRW sprachen sich am 16.02.2017 für das kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der EU kommen, aus.

Begründung zur Teilhabe am kommunalen Wahlrecht

Die Teilhabe und Partizipation der Menschen, die als Einwohner in den jeweiligen Gemeinden ihren Lebensmittelpunkt hätten, sei für die Integration dieser Menschen in den Gemeinden und in Deutschland ein ganz wesentlicher Aspekt. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts entspräche nicht nur dem Wunsch dieser Menschen auf Mitwirkung in den Selbstverwaltungsorganen, sondern die Einführung sei auch inhaltlich geboten.

Die Fraktion der CDU sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Die CDU verfolge das Ziel,
die Menschen über eine Einbürgerung in Deutschland zu integrieren; die doppelte Staatsbürgerschaft
und die Einführung eines kommunalen Wahlrechts, sei für die CDU nicht der richtige
Ansatz.
Die Fraktion der FDP machte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend;
eine Regelung könne mit Blick auf die Homogenitätsklausel des Grundgesetzes nur auf
Bundesebene getroffen werden.

Der Gesetzentwurf, Drucksache 16/13314 (Neudruck) wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU und FDP angenommen.

MMD16-14275

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