Windwahn

Teurer Windwahn

Zum Jahresanfang 2021 werden ungefähr 6.000 Windanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 4.350 bis 4.500 Megawatt die EEG-Vergütung verlieren. Eine Studie des Unternehmens Deutsche WindGuard GmbH macht darauf aufmerksam, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb für alte Windkraftanlagen ohne weitere EEG-Förderung nach 2020 nicht möglich ist. Die Studie gab die Naturstrom AG in Auftrag. Die Einstellung des Weiterbetriebs hätte jedoch negative Auswirkungen auf den Beitrag der Windenergie zur Stromversorgung. Ein Dilemma – oder schlicht Windwahn.

Windwahn 1. Teil – “Ewigkeitskosten”

Eine Auswertung der mittleren Marktwerte für die Windenergie an der Strombörse EEX zeigt, dass seit Anfang 2013 kein monatlicher Durchschnittswert von über 4 ct/kWh mehr erreicht wurde. Dieser Betrag reicht aber laut Studie nicht aus, um die Kosten für den Weiterbetrieb zu decken. Zwar liegen laut Studie keine fundierten Daten über die Betriebskosten von Windenergieanlagen mit einem Alter von über 20 Jahren vor, die Schätzungen gehen aber von bis zu 5 ct/kWh aus.

Jedes Jahr kommen laut Studie rund weitere 1600 Anlagen hinzu, die nach derzeitig geltendem Gesetz aus der Förderung herausfallen. Wenn tatsächlich jährliche Außerbetriebnahmen in der beschriebenen Höhe erfolgen sollten, der Zubau aber gedeckelt wird, dann wird dies entsprechende Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesamtleistung aus Windenergie und dem erzielbaren Anteil an der Stromerzeugung haben, lautet die Prognose.

Für die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung kommt es einer Bankrotterklärung ihrer Energiewende gleich, wenn sich der Anteil der Windenergie am Strommix nicht permanent vergrößern lässt.

Dieses Problem lässt sich jedoch auf finanziellem Weg dadurch lösen, dass die Mehrkosten für den Weiterbetrieb alter Anlagen bis in alle Zeiten die freundlichen Steuerzahler und Stromverbraucher übernehmen.

Verne

Windwahn, 2. Teil – Sondermüll

14.000 verlassene Windfarmen in den USA (2012)

Was geschieht mit den alten Anlagen, wenn sie stillgelegt werden? Falls die alten Anlagen nicht weiter betrieben werden, werden sie entweder vor sich hin verrotten, weil die Betreiberfirma zum Rückbau vertraglich nicht verpflichtet ist, nicht mehr existiert oder finanziell nicht dazu in der Lage ist. Oder sie werden auf Kosten des Betreibers oder der Kommune abgebaut. Allerdings entsteht dann ein Umweltproblem, dass sich auch nicht mit Geld aus der Welt räumen lässt.

Die Rotorblätter als Schlüsselkomponenten der Windenergieanlagen bestehen hauptsächlich aus glas- beziehungsweise kohlefaserverstärkten Kunststoffen (GFK, CFK). Die Schichten sind meist mit Epoxidharz verklebt. Die Rotorblätter sind Sondermüll und sind nicht ohne gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung in den vorhandenen Anlagen zu verbrennen. Einen Plan zur Entsorgung des Giftmülls, gibt es bis Heute nicht. Die wenigen vorhandenen Recyclinganlagen reichen für eine kontrollierte Entsorgung nicht aus. Rotorblätter mit einer Länge von rund 46 m wiegen pro Stück etwa 8 bis 9 t. Das heißt, 2021 fallen bis zu 153.000 t Sondermüll an, und jedes Jahr kommen mindestens 40.800 t hinzu.

Fazit

Die Bundesregierung steckt in einer Finanz- und Umweltschutzfalle. Entweder werden ab 2020 Tausende von stillgelegten Windkraftanlagen auf den Feldern und in den Wäldern verrotten, oder die Windindustrie wird über die nächsten Jahre und Jahrzehnte zunehmend hoch subventioniert, so dass die Strompreise von Jahr zu Jahr weiter in die Höhe getrieben werden. So oder so, die Niederlage der Energiewende ist programmiert.

Quellen:

Fotos: Pixabay (Feuer), http://www.garvindirect.com/2012/08/14000-abandoned-wind-turbines-in-usa.html (windfarm)


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Wernicke


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