ESM-Vertrag

ESM-Vertrag: Völlig rechtswidrig und doch legal?

Der ESM-Vertrag sei “völlig rechtswidrig”, sagt einer, der es wissen sollte: EU-Verfassungsrechtler Gunnar Beck, promovierter Jurist und Rechtsphilosoph, der an der Universität von London EU-Recht lehrt. Und dennoch werden die Bundesverfassungsrichter den ESM-Vertrag seiner Meinung nach am Mittwoch nicht ablehnen, zu groß sei die politische Bürde für die Verfassungsrichter, die sich aus der Ablehnung ergeben könnte.

Der Vertrag “begründet ein System, mit dem durch Immunität geschützte ESM-Banker über gewaltige, kaum vorstellbare Summen nationaler Steuergelder verfügen und die Kontrollrechte der nationalen Parlamente umgehen können. Damit verstößt der ESM sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Verträge. Ist der ESM einmal in Kraft, ist die Grundlage des National- und Rechtsstaats infrage gestellt: das Budgetrecht des Bundestages und seine Fähigkeit, durch Steuer- und Ausgabepolitik die Lebensverhältnisse der Bevölkerung erheblich zu bestimmen, aufgehoben.”

Das informative, komplette Interview mit Gunnar Beck ist bei heute.de nachzulesen.

 

Titelfoto: whekevi

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