Windkraft ist Staatsraison

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass bei der Genehmigung von Windkraftanlagen das im Bundes Immisionsschutzgesetzt (BImSchG) verankerte Vorsorgeprinzip beachtet wird. Aber dies ist nicht der Fall. Ist der Bau von Windkraftanlagen erst einmal der Staatsraison unterworfen, werden die Aussichten für objektive, wissenschaftliche Untersuchungen schwieriger. Die Windkraft ist nach dem schnellen Ausstieg aus der Kernenergie zur Staatsraison geworden.

Foto: HaPe_Gera

In dem Windenergie-Erlass des Landes Bayern vom 20.12.2011 heißt es zum Thema Infraschall bei Windkraftanlagen (WKA) beispielsweise:

“Messungen zeigen, dass eine WKA nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt. Der Hauptanteil kommt vom Wind selbst und zwar unabhängig von der WKA. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Infraschall von WKA konnten bisher nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt werden. Bereits ab einem Abstand von 250 m von einer WKA sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten. In diesen Fällen ist keine weitere Prüfung zum Infraschall geboten.Auch Infraschall unterliegt den Gesetzen der Akustik (VG Würzburg Urteil vom 7. Juni 2011, AZ W 4 K 10.754). Bei komplexen Einwirkungen, über die noch keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, gebietet die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht, alle nur denkbaren Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb ist der Verordnungsgeber nicht verpflichtet, Grenzwerte zum Schutz von Immissionen zu verschärfen (oder erstmals festzuschreiben), über deren gesundheitsschädliche Wirkungen keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2002, AZ 1 BvR 1676/01).”

Ist der Bau von Windkraftanlagen erst einmal der Staatsraison unterworfen, werden die Aussichten für objektive, wissenschaftliche Untersuchungen schwieriger. Die Windkraft hat diesen Status nach dem schnellen Ausstieg aus der Kernenergie zweifellos erhalten. Oder, wie die BUND-Chefin Brigitte Dahlbender sagte: „Eine sofortige Energiewende ist alternativlos und sowohl umweltschonend als auch wirtschaftlich und sozialverträglich möglich.“ (Stuttgarter-Zeitung, 25.05.2012).

Entsprechen die Behauptungen dem aktuellen Erkenntnisstand?

Ausgerechnet Vertreter von BUND und Nabu, die aufklärend tätig sein wollen, bezeichneten die Bedenken von Wissenschaftlern gegen Windkraftanlagen wegen ihrer gesundheitsschädlichen Auswirkungen als „Argumente von vorgestern“. (siehe: “Brauchen wir Stromtrassen?“)

Die Basis der deutschen Verwaltungsgerichte sind zwei Studien. Bei der einen handelt es sich um die dreißig Jahre alte Studie von Ising, “Infraschallwirkung auf den Menschen”, 1982, bei der anderen um die “Studie zum Einfluss hoher Schallquellen auf die Schallausbreitung”. Sie wurde vom Landesumweltamt NRW in Auftrag gegeben. Es wurde eine Monopol-Schallquelle in einer Höhe von 140 Meter über Grund für die Simulation zukünftiger Windenergieanlagen verwendet.

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  Quellen:

(Auszug aus: Infraschall bei Windkraftanlagen: Gefährlich oder nicht – wer hat Recht?)

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