Zeigt der massive Bürgerprotest gegen Windkraftanlagen im Wald in NRW Wirkung?

Foto: Paderborn-Dahl
Foto: Paderborn-Dahl, http://dawipaderborn.bplaced.net/wordpress/

An der letzten Großen Informationsveranstaltung gegen den Windwahn hat trotz Einladung kein offizieller Vertreter von NRW teilgenommen. Zu der Veranstaltung hatten der Verein für Umwelt- und Naturschutz Schmallenberg in Kooperation mit der VernunftWende Bündnis NRW, der Vernunftkraft Landesverband Hessen e.V. und dem Bündnis Energiewende für Mensch & Natur, Rheinland-Pfalz, am 25.04.2015, in Bödefeld, Sauerland, eingeladen. Über 500 Personen haben daran teilgenommen.

Die Botschaft scheint jedoch bei der Landesregierung angekommen zu sein. Die Anti-Windkraftbewegung ist zu einer Massenbewegung geworden, die auch mit Geld nicht zum Schweigen zu bringen ist.

Keine Industrialisierung der Wälder durch Windkraftanlagen!

NRW mit sich im Zwiespalt

Zwar hält NRW an dem Beschluss fest, bis 2020 den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung von vier auf 15 Prozent zu erhöhen, aber dieses Ziel könnte dennoch in weite Ferne gerückt sein.

Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), bezeichnete dieses Ziel bei der Vorstellung des vom Kabinett verabschiedeten Landesentwicklungsprogramms (LEP), das noch vom Landesparlament verabschiedet werden muss, als “ehrgeizig”.

Im Zusammenhang mit weiteren Überlegungen der Landesregierung heißt “ehrgeizig” für den kritischen Beobachter “unrealistisch”. Die Planung liegt jetzt wieder bei den Kommunen, das Ausbauziel wurde nur grundsätzlich formuliert.

 

Der Schwarze Peter geht an die Gemeinden

Jede Kommune, jedes Ratsmitglied wird sich auch mit grundsätzlichen Fragen beschäftigen müssen, nicht nur mit den Verdienstmöglichkeiten für seine Gemeinde. Ratsmitglieder, die den Empfehlungen der Verwaltung oder Gutachtern folgen, in der Überzeugung, sie könnten damit nichts falsch machen, gehen ein hohes Risiko ein: “Die parlamentarische Indemnität* steht nur den Mitgliedern der staatlichen Parlamente zu, nicht aber den Mitgliedern der so genannten “Kommunalparlamente”, sagen Juristen. Das heißt, sie können im Hinblick auf die Gesundheitsgefahren für den Menschen persönlich haftbar gemacht werden. Auf dieses Risiko haben der Staatsrechtslehrer, Prof. Dr. Michael Elicker und ders Rechtsanwalt Andreas Langenbahn hingewiesen. (s. “Schutzpflicht des Staates – Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern bei Windkraftanlagen“.)

Selbst eine 10H-Regelung, wie sie unter Protest der Grünen in Bayern verabschiedet wurde, bietet keinen Schutz. Dieser Regelung entsprechend müssen Windräder in Bayern künftig zehnmal so weit von Wohngebieten entfernt sein, wie sie hoch sind – das sind zwei Kilometer für ein modernes Windrad.

Viel Arbeit für die Bürgerinitiativen

Auch auf die Bürgerinitiativen kommt noch mehr Arbeit zu, wenn sie die Ratsmitglieder ihrer Gemeinde dazu bewegen wollen, keinen Vorgaben und Gutachten mehr blind zu vertrauen, sondern selbst zu recherchieren oder vertrauenswürdige, unabhängige Gruppen, keine Projektierer oder Investoren, mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Ein sehr gutes Beispiel dafür ist die Vorgehensweise der Ortsgemeinde Weisenheim am Berg, Rheinland-Pfalz. Sie hat sich mit den Chancen und Risiken der Ortsgemeinde am Bau und Betrieb eines Windparks auseinandergesetzt und ist dabei auf einen erstaunlichen Zusammenhang gestoßen, der in einem Flyer erklärt wird.

Kommunen, die sich mit der Windkraft kritisch auseinandersetzen möchten, finden in diesem Flyer viele Anregungen und eine Art Leitfaden, um schönen Versprechungen auf den Grund zu gehen.

Insbesondere die Landesvertretungen der Bürgerinitiativen haben die neuesten Informationen und können Hilfestellung bei der Aufstellung von Checklisten für engagierte Gemeinden geben, die gegen die Industrialisierung der Wälder um den Erhalt von Natur, Umwelt und Lebensqualität kämpfen.

Vernunftkraft-NRW

► und bei Facebook: https://www.facebook.com/vernunftwende

Quellen:

 


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