Ehemaliger Vorsitzender Richter am LG Stuttgart berichtet über Anordnung zur Bespitzelung von Bürgern gegen S21 durch den Verfassungsschutz

Wer glaubt, bei Stuttgart21 gehe es nur um den Kopfbahnhof, versteht wirklich nur Bahnhof. Ein ehemaliger Vorsitzender Richter am LG Stuttgart und Strafrichter informiert die Öffentlichkeit unter Angabe von Aktenzeichen über eine Anordnung des Landeskriminalamts, unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes, die eine Bespitzelung von Bürgern durch eine von Sozialdemokraten und Grünen geführte Regierung in bisher unvorstellbarem Ausmaß belegt.
Der Brief an die Öffentlichkeit wurde am 24.02.2012 veröffentlicht in: www.bei-abriss-aufstand.de

 

Von Dieter Reicherter, ehem. Vorsitzender Richter am LG Stuttgart und Strafrichter und zuvor Staatsanwalt.

Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,
die Ereignisse der letzten Tage und Wochen rund um Stuttgart 21 veranlassen mich, mein Schweigen zu brechen und mein Wissen an Sie weiterzugeben.
Als ehemals braver Bürger, der dem Land Baden-Württemberg nahezu vier Jahrzehnte als Staatsanwalt und Richter gedient hat, habe ich nach dem Regierungswechsel im Ländle an folgende Aussage des grün-roten Koalitionsvertrags geglaubt:
“Die Zeit des Durchregierens von oben ist zu Ende. Gute Politik wächst von unten, echte Führungsstärke entspringt der Bereitschaft zuzuhören. Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren.” (aus der Präambel des Koalitionsvertrages).

“Im Geiste dieser Aussage hat das Innenministerium Baden-Württemberg – Landespolizeipräsidium – (zuständiger Minister Reinhold Gall, SPD) am 20.12.2011 unter dem Aktenzeichen 3-1134.9/1113-VS-NfD einen Rahmenbefehl Nr. 2 zu Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21” herausgegeben und im Abschnitt 3. – Auftrag – unter 3.3 Landeskriminalamt Baden-Württemberg eine Anordnung erteilt:Danach soll ein “Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt Stuttgart 21” erstellt werden, “insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.”

  • Die Anordnung zur Bespitzelung durch den Verfassungsschutz galt offenbar auch für die “Parkgebete”.
  • Kundgebung mit Aufzug der Projektbefürworter “Sport u. Aktiv für Stuttgart 21 – Läufer, Inliner, Radfahrer u. Fußgänger für S21” mit ca. 40 Teilnehmern ergeht es nicht besser. Auch sie wird erfasst und ebenfalls mit Gefährdungs-Stufe 5 eingestuft.
  • Gefährlich sind offenbar auch der landesweite Schwabenstreich (7),
  • die Treffen der Unternehmer gegen S21,
  • der Ärzte und Psychologen gegen S21,
  • der Gewerkschafterinnen gegen S21,
  • der Senioren gegen S21,
  • Vorträge der Jugendoffensive zum Thema “Stuttgart 21” und
  • Treffen des Arbeitskreises Jura (allesamt erfasst und ebenfalls mit 7 bewertet).
Dieter Reicherter weist auf eine Spur hin, die in den Medien bisher kaum beachtet wurde: “Baden – Württemberg ist eine Hochburg der Mafia in Deutschland….Es geht natürlich vor allem um Geldwäsche im großen Stil und dafür eignen sich besonders öffentliche Aufträge. In dem Zusammenhang ist auch interessant so ein Projekt wie Stuttgart 21, sehr appetitlich für die Mafia. Besonders die Bauwirtschaft ist komplett unterwandert durch italienische Baufirmen der Mafia.”

Wie gesagt, wer glaubt, bei Stuttgart21 gehe es nur um den Kopfbahnhof, versteht wirklich nur Bahnhof oder will es so verstehen.

Quelle: Bespitzelt der Verfassungsschutz Parkgebete?, www.bei-abriss-aufstand.de, 24.02.2012

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