Sigmar Gabriel: “Lassen sie uns den Quatsch beenden”

Marietta Slomka zweifelt die demokratische Legitimation der Abstimmung der SPD Mitglieder über die große Koalition an. Jana Stegemann: “Es war einer der seltenen authentischen Momente in politischen TV-Sendungen, in denen die Gesprächspartner mehr von sich preisgeben, als ihnen recht ist.”
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Es wäre jedoch zu einseitig, den verbalen Schlagabtausch auf die Befindlichkeiten der beiden Gesprächsteilnehmer zu reduzieren. Horst Seehofer (CSU) eilte nämlich Sigamr Gabriel zu Hilfe. In einer SMS an ZDF-Intendant Thomas Bellut habe Seehofer sich beschwert, berichtet meedia.de. Slomka hätte Gabriel “vorgeführt wie einen Schulbuben.” Die Fragen Slomkas, wie der SPD-Chef mit verfassungsrechtlichen Fragen bezüglich des Mitgliederentscheids zum Koalitionsvertrag umgehe, seien “absurd” gewesen. Auch die Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) verteidigte ungefragt den SPD-Chef auf twitter.
Die Politiker mögen unterschiedliche persönliche Gründe für die Kritik an der Moderatorin haben. Sie selbst sagte in einem Interview (Bild plus) dazu:  “Ich war erstaunt, dass mein Gesprächspartner bereits die neutral formulierte Eingangsfrage nach den Skeptikern in der SPD mit einem persönlichen Angriff erwiderte. Als habe es solche kritischen Stimmen gar nicht gegeben. Auch die Diskussion über mögliche demokratische oder gar verfassungsrechtliche Bedenken habe ja nicht ich erfunden, die gibt es.”

Slomka hat Recht: Das Thema beschäftigt Verfassungsjuristen. Einer der renommiertesten Staatsrechtler Deutschlands, Christoph Degenhart, wirft die Frage auf, inwieweit das Vorgehen der SPD mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Er halte sie “in diesem Fall für verfassungsrechtlich nicht legitim“, sagte Degenhart Handelsblatt Online. Degenhart begründete seine Vorbehalte mit dem Grundsatz des freien Mandats nach Artikel 38 des Grundgesetzes, der auch bei der Kanzlerwahl gelte, schreibt das Handelsblatt. Er habe erläutert: Auch wenn natürlich das Ergebnis der Mitgliederbefragung für die Abgeordneten bei der Stimmabgabe nicht formell verbindlich ist, kommt die Befragung aus meiner Sicht jenen Aufträgen und Weisungen nahe, die nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ausgeschlossen sind“. Die Parteien als solche dürften aber nicht über die Stimmabgabe der Abgeordneten bei der Kanzlerwahl bestimmen. Die Mitgliederbefragung habe jedoch „Elemente eines imperativen Mandats, das es nach dem Grundgesetz nicht geben darf“.

Warum reagierte Gabriel auf die Frage nach der verfassungsrechtlichen Bedenken aggressiv? Einen Aspekt, der zu einer möglichen Antwort führen kann, nennt der Blog “Glitzerwasser”: “Wer so aggressiv auf den Vorwurf von verfassungsrechtlichen Bedenken zum Mitgliederentscheid der SPD reagiert, hat Angst vor dem Argument.” SPD-Chef Gabriel habe selbst welche verfassungsrechtlichen Argumente ins Feld geführt und auf Artikel 21 des Grundgesetzes hingewiesen: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.« Was hat dieser Mitgliederentscheid mit der demokratischen Willensbildung des Volkes zu tun? Liegt er nicht eher im Bereich des gesetzeswidrigen sogenannten imperativen Mandats der Abgeordneten? Darüber diskutieren zurzeit Verfassungsrechtler.
Die Hypothese: Die Aggressivität Sigmar Gabriels und die Unterstützung aus Kreisen der CDU und CSU signalisiert keine Problem von Politikern mit der Presse und den Medien, sondern ein schwerwiegendes politisches Problem: “Deutschland befindet sich im Würgegriff der Parteien, die nicht mehr an der Willensbildung mitwirken, sondern diese bestimmen wollen.”
Deshalb: Augen und Ohren auf!

 


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