Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Windkraftprivileg

Windkraft, Windkraft über alles? Nein, urteilt der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

Die Länder seien nicht dazu da, Windkraftanlagen durchzusetzen. Der renommierte Verfassungsrechtler und juristische Windkraftexperte Prof. Michael Elicker schätzt das Münchner Urteil als „Signal in andere Richtung ein“.

SPD, Grüne und die Windkraftlobby hatten gegen die Abstandsregelung in Bayern geklagt, weil sie die vom Bund 1997 eingeführte Privilegierung von Windenergieanlagen aushöhle. Das Verfassungsgericht wie die mit Spannung erwartete Klage ab: Die 10-H-Regelung verstoße nicht gegen die Verfassung. Die Privilegierung werde zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt. Abzustellen sei nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten, argumentieren die Richter. Windräder könnten auch niedriger gebaut werden. Dass sie dadurch weniger rentabel seien, sei verfassungsrechtlich nicht relevant. Die Gemeinschaft Umwelt Technik Recht „UTR“ kommentiert das Urteil und sieht Chancen für den Erfolg bei Rechtsstreitigkeiten. UTR bietet Beratung und Information sowie Unterstützung und Mitwirkung in allen den Umweltschutz betreffenden Belangen an.

Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus der Sicht von UTR:

UTR_UMWELT_TECHNIK_RECHT_-Dieses_Urteil_kann_die_Windkraft_stoppen_dokudrom

http://ruhrkultour.de/wp-content/uploads/2017/10/UTR_UMWELT_TECHNIK_RECHT_-Dieses_Urteil_kann_die_Windkraft_stoppen_dokudrom.pdf

Titelfoto: GuentherDillingen, pixabay

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