Wirtschaftsprofessor Kunz zum Kauf der Steuer-CDs: “Peinliche Bande von Kriminellen und Hehlern”

In einem Interview mit WRD5 (Morgenecho, 10.08.2012) erklärte Prof. Dr. Peter Kunz, Ordinarius für Wirtschaftsrecht und für Rechtsvergleichung an der Universität Bern, dass er mit dem aktuellen Steuerabkommen, das zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen wurde, festhalten müsse, dass wahrscheinlich solche Käufe durchaus legal seien. Er halte sie persönlich aber nicht für legitim.

“Persönlich muss ich sagen, dass ich mit dem aktuellen Steuerabkommen, das zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen worden ist, festhalten muss, dass wahrscheinlich solche Käufe durchaus legal sind, also entgegen der Mehrheitsmeinung in der Schweiz bin ich jetzt eine Minderheit, die sagt, was Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer machen, das ist tatsächlich nach diesem neuen Staatsvertrag durchaus zulässig, also zumindest legal. Persönlich denke ich aber ebenfalls, dass es nicht legitim ist für einen Rechtsstaat. Ich möchte daran erinnern, dass vor zwei, drei Jahren der damalige deutsche Bundesfinanzminister gesagt hat, Deutschland zeige nun den Schweizern mal die Kavallerie, also sozusagen die rechtsstaatliche Kavallerie gegen die rückständigen Indianer in der Schweiz. Hier muss ich nun sagen, dass solche Käufe von gestohlenen CDs für mich nicht nach einer Kavallerie tönen, sondern eher nach einer peinlichen Bande von ebenfalls Kriminellen von Hehlern, und insofern denke ich ist es nicht legitim was hier passiert.” (WDR5, Morgenecho, 10.08.2012)

Die Mehrheit der Schweizer Bürger sehen sich nicht als Fluchtburg für Steuerflüchtlinge aus dem Ausland, sagte Kunz. Aus ihrer Sicht sei es nicht das Problem der Schweiz, wenn Ausländer ihre eigenen Gesetze brechen. Sie seien keine Weltpolizei für Deutschland, für die USA, für Frankreich, sondern es liege an diesen einzelnen Ländern im Inland für Ordnung zu sorgen. Diese Länder müssten ausländische Regelungen, die in der Schweiz gelten, akzeptieren, wie die Schweizer das im Ausland machen.
Selbst die Kritiker, die in der Schweiz in der Minderzahl seien, sind nach Ansicht von Kunz nicht damit einverstanden, dass ausländische Staaten, insbesondere Deutschland, gestohlene Bankdaten-CDs kaufen.

Es gehe darum, wie sich Rechtsstaaten miteinander auseinandersetzen. Man empfinde es in der Schweiz, dass Deutschland bzw. deutsche Bundesländer, die sich als Rechtsstaaten verstehen, schlussendlich nichts anderes machen als eine Art Hehlerei. Man unterstütze Kriminelle in der Schweiz, die Bankdaten stehlen – das ist ein Vergehen nach schweizerischem Recht – und wolle sich das dann im eigenen Lande zu Nutze machen. Das werde von überhaupt keiner Seite unterstützt, selbst von den Seiten nicht, die sagen, das Schweizer Bankkontengeheimnis müsste relativiert und aufgehoben werden.

Nach Ansicht von Kunz ist es durchaus denkbar, dass der bereits zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelte Vertrag per Volksabtimmung gekippt wird.

Grundgesetz

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