Einspruch zum angestrebten Messverfahren für Infraschall

Teilnehmer der DIN-Präsidialsitzung am 29. November 2012

Es ist eine Modifizierung der Industrienorm DIN 45680 geplant. Diese Norm hat maßgeblichen Einfluß auf alle Planungen von Windkraftanlagen (WKA) und andere Infra- und Tieffrequenzschall-Emittenten und die damit verbundenen Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSCHG). Die Einspruchsfrist endet am 20.01.2014.

Sollte es gelingen, dass die Bedingungen für ILFN emittierende Industrieanlagen (ILFN=InfraLowFrequencyNoise = Infra- und niederfrequenter Schall) verschärft werden (z.B. zum Gesundheitsschutz größere Abstände zur Wohnbebauung erzwingen) und sollten die Messungen entsprechend angepasst werden müssen, könnte sich dies zum Nachteil der Windkraftanlagen-Lobby auswirken und manche Planung zunichte machen oder für vorhandene Anlagen auch das Aus bedeuten. Es ist daher davon auszugehen, dass die Lobbyisten dies längst erkannt haben und in der DIN-Kommission aktiv sind. Deshalb empfiehlt EPAW – European Platform Against Windfarms:

Einspruch zum angestrebten Messverfahren einlegen!

Windkraftgegner rufen dazu auf, die Lobby nicht gewähren zu lassen, sondern sich massenhaft zu Wort zu melden, “denn wir, die bereits betroffenen oder bedrohten Anwohner solcher Anlagen, müssen seit Jahrzehnten und mit jedem Zubau noch viele Jahrzehnte mehr mit unserer Gesundheit bitter für die “sauberen” Geräte, von der LW-Pumpe bis zur WKA, von EEG-Profiteuren zahlen. Melden Sie sich zu Wort, nutzen Sie die Anregungen unserer fachkundigen Mitstreiter und nehmen Sie Stellung!”

EPAW-Hilfe-gegen-DIN


EPAW-Hilfe gegen DIN
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Es besteht die Möglichkeit, bei der DIN-Kommission seine Bedenken und Forderungen zum Thema Infraschall vorzutragen.
EPAW empfiehlt, nach Online-Registrierung (unter: https://secure.beuth.de/cmd?servicerefname=dino&contextid=neport&level=tpl-reg-email&languageid=de ) beim Deutschen Institut für Normung sofort schriftlichen Einspruch zu den dort angestrebten Messverfahren und Vorgaben einzureichen.

Im Einführungsbeitrag der Kommission heißt es unter anderem:In diesem Norm-Entwurf wird ein Verfahren zur Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen für die Terzbänder von 8 Hz bis 125 Hz innerhalb von Gebäuden in schutzbedürftigen Räumen bei Luft- und/oder Körperschallübertragung beschrieben. Der Norm-Entwurf ergänzt die bestehenden Mess- und Beurteilungsverfahren für Geräusche und dient zur Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen.”

Hunde

Es heißt dort auch: ” Im Bereich unter 20 Hz (Infraschall) besteht keine ausgeprägte Hörempfindung mehr, weil die Tonhöhenempfindung fehlt. Jedoch ist Infraschall – im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung – nicht prinzipiell unhörbar. Die Wahrnehmungsschwelle wurde bis herab zu etwa 1 Hz untersucht. Überschwellige Immissionen werden überwiegend als Pulsationen und Körperresonanzen wahrgenommen. Die Betroffenen spüren einen Ohrendruck und klagen vielfach über Unsicherheits- und Angstgefühle. Als spezielle Wirkung ist bei Infraschall eine Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt.”

EPAW: “Alleinig das im DIN-Entwurf angestrebte Vorhaben die Infraschall-Messung erst ab einer Frequenz von 8 Hz als notwendige untere Messgröße definieren zu wollen, ist als Hohn zu betrachten.”

Einführungsbeitrag

“In diesem Norm-Entwurf ist ein Verfahren zur Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen für die Terzbänder von 8 Hz bis 125 Hz in Wohngebäuden bei Luft- und/oder Körperschallübertragung festgelegt. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung und Wirkung tieffrequenter Geräusche deutlich von der Wahrnehmung und Wirkung mittel- oder hochfrequenter, schmal- oder breitbandiger Geräusche abweichen. Im Bereich unter 20 Hz (Infraschall) besteht keine ausgeprägte Hörempfindung mehr, weil die Tonhöhenempfindung fehlt. Jedoch ist Infraschall – im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung – nicht prinzipiell unhörbar. Die Wahrnehmungsschwelle wurde bis herab zu etwa 1 Hz untersucht. Überschwellige Immissionen werden überwiegend als Pulsationen und Körperresonanzen wahrgenommen. Die Betroffenen spüren einen Ohrendruck und klagen vielfach über Unsicherheits- und Angstgefühle. Als spezielle Wirkung ist bei Infraschall eine Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt. Sekundäreffekte (zum Beispiel Luftschall durch Rütteln von Fenstern und Türen oder Gläserklirren, spürbare Vibrationen von Gebäudeteilen und Gegenständen) sind häufige Ursachen zusätzlicher Belästigungen. Im Frequenzbereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz sind die Geräusche bei entsprechenden Pegeln hörbar, jedoch ist die Tonhöhenempfindung nur sehr schwach ausgeprägt. Vielfach sind Fluktuationen (Schwebungen) wahrzunehmen. Die Betroffenen klagen oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen zu starken Belästigungen führt. Wie im Infraschallbereich können Sekundäreffekte auftreten, die Belästigungen hervorrufen. Im Frequenzbereich ab 60 Hz findet der Übergang zur normalen Tonhöhen- und Geräuschempfindung statt. Sekundäreffekte sind eher unbedeutend. In den eingeführten Regelwerken sind Messungen außerhalb des betroffenen Gebäudes vorgeschrieben, wenn Geräusche zu beurteilen sind, die durch Luftschallübertragung aus der Umgebung dort einwirken. Durch diese Vorgehensweise erhält man Messwerte, die nicht durch die unterschiedlichen Schalldämmwerte von Außenbauteilen oder die Raumakustik beeinflusst werden. Die Einhaltung der zugehörigen Immissionsrichtwerte stellt in der Regel einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung sicher. Enthält das Geräusch jedoch ausgeprägte Anteile im Bereich tiefer Frequenzen, kann anhand von Außenmessungen nicht mehr verlässlich abgeschätzt werden, ob innerhalb von Gebäuden erhebliche Belästigungen auftreten. Einerseits liegen im Bereich unter 100 Hz nur wenige Daten über Schalldämmwerte von Außenbauteilen vor (bauakustische Anforderungen werden für Frequenzen unter 100 Hz nicht gestellt), andererseits können durch Resonanzphänomene Pegelerhöhungen in den Räumen auftreten. Daher sind bei Einwirkungen tieffrequenter Geräusche ergänzende Messungen innerhalb der Wohnungen notwendig. Der Norm-Entwurf ergänzt die bestehenden Mess- und Beurteilungsverfahren für Geräusche und dient zur Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen. Für Immissionen, die aus seltenen kurzzeitigen Ereignissen bestehen (zum Beispiel Sprengungen), stellt dieser Norm-Entwurf keine geeigneten Beurteilungsmaßstäbe bereit. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 001-01-02-11 AK “Überarbeitung von DIN 45680″ im DIN zuständig.”
https://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-45680/143852075;jsessionid=KOAQCDBDLO3ZVTGORP34AYFY.4?

Quellen/links:

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