Der Umgang mit dem Thema Windenergie hat die Kommunalpolitik vor ganz neue Herausforderungen an die Wahrung des sozialen Friedens gestellt, stellt die Bürgerinitiative Natur Statt Windpark Stephanshausen auf ihrer Facebook-Seite fest.
“Wir erleben, dass viele Kommunalpolitiker ihr Handeln nicht richtig reflektieren”, heißt es dort. “Zwei Verpächter, die die WKA nicht sehen, dafür aber das Geld bekommen. Die umliegenden Nachbarn haben dagegen alle Nachteile – es herrscht Krieg. Die grün-rote Landesregierung ist sich offensichtlich nicht bewusst, wie viel Zwietracht sie gesät hat damit, die Entscheidung auf die Ebene der Kommunen zu verlegen”.
Ein Blick in den kommunalen Haushalt zeigte der Initiative, dass die Erträge aus der Verpachtung der Waldflächen zur Nutzung der Windenergie bereits eingestellt worden waren, bevor der potenzielle Investor überhaupt einen Bauantrag eingereicht hatte. Es ging um Einnahmen in Höhe von 400.000,00 Euro jährlich.
Zur Vorbereitung auf einen Dialog mit den Stadtverordneten über die Abwägung von finanziellen Bedürfnissen der Gemeinde und den sinnvollen Einsatz von erneuerbaren Energien weist die Initiative auf die 72-seitige Studie Grundregeln des kommunalen Haushaltsrechts der Friedrich-Ebert-Stiftung. Dort heißt es:
§ 1 Absatz 1 Satz 1 GO NRW formuliert beispielsweise: „Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus.“ Im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgaben, die die Gemeinden im Rahmen der geltenden Gesetze wahrnehmen, sind neben den freiwilligen Aufgaben die Pfl ichtaufgaben zu nennen.
Der Erhalt des Eigenkapitals ist seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements der Leitgedanke kommunaler Haushaltswirtschaft. Das übergeordnete Ziel der Nachhaltigkeit verbietet eine Haushaltswirtschaft zu Lasten künftiger Generationen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von intergenerativer Gerechtigkeit. § 1 Absatz 1 Satz 3 GO NRW lautet: „Sie handeln zugleich in Verantwortung für zukünftige Generationen.“
Quellen:
Zum Nachlesen: