Beobachtungen aus dem Revier
Kommunalbereich

Aktuelles aus dem Kommunalbereich Köln

Köln will Verlust in 2018 halbieren – dennoch keine Entwarnung in Sicht

Die Stadt Köln erwartet 2018 eine Verlusthalbierung ihres Haushaltsdefizits. Was auf den ersten Blick nach gelungener Sanierung aussieht, erweist sich als eine durch die Sondereffekte gute Konjunktur und niedrige Zinsen geschenkte Atempause. Dr. Viktor Heese kommentiert in diesem Beitrag die Planzahlen 2018 und geht im nächsten auf die mittelfristigen Perspektiven ein.

Verlust in Köln 2018 fast halbiert

Ginge es noch nach den Planzahlen des Doppelhaushalts 2016/2017 würden die Finanzen Kölns düster aussehen. Für 2018 war ein Verlust von 231 Mio. € erwartet. Das hätte den Haushalt in die Nähe der kritischen Marke von 5% des Eigenkapitalsverbrauchs (Fachbegriff Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage) gebracht und bei seiner zweimaligen Überschreitung in Folge – also in 2018 und 2019 – neue Abgaben und/oder Leistungskürzungen nach dem Haushaltsicherungskonzept (HSK) bedeutet. Dank sinkender Zinskosten und konjunkturbedingter Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer soll sich das Defizit auf 125 Mio. € reduzieren (Zahlen vom 7.11.2017). Wie ist dieser “Erfolg” zu beurteilen? Ist das eine Sanierung?

IHK lobt die Konsolidierung und macht Vorschläge

Die ebenfalls durch Sondereffekte erzielten Überschusse in 2016 und 2017 (noch offen) geben der IHK Anlass, den Kölns Rat und die Verwaltung zu loben. Sie seien sie das Ergebnis einer erfolgreichen Konsolidierungspolitik und der Rückkehr zur geordneten Haushaltsführung – ist in der Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018 zu lesen. Die Kammer fordert eine Begrenzung des Personalaufwandes, Modernisierung der Verwaltung, Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung, ein Vorantreiben der Digitalisierung und ein Überdenken der Bürgerhaushalte, in dem Bürger ihre Einsparungsideen bei der Erstellung des Haushaltsplanes einbringen, die jedoch viel Ressourcen der Verwaltung bindet. Auch warnt die IHK angesichts weiterhin angespannter Haushaltslage vor zusätzlichen konsumtiven Ausgabenwünschen.

Andererseits ist eine Forderung nach einem Finanzierungsstopp der aufgezwungenen Flüchtlingskosten – Kölns “Selbstheiligung” der Jahre 2015 und 2016 betrug hier 203 Mio. € – in diesem Papier nicht zu finden. Wie es mit dieser Zwangsbelastung 2017 aussieht, erfährt der Bürger nicht. Die Stadt veröffentlicht mit dem Hinweis auf ein noch nicht bereites einheitliches Kosten-Erhebungsmodul keine Daten mehr. Warum wird nicht eine “unverbindliche” Zahl nach der alten Berechnungsmethode genannt?

Trotz positiver Sondereffekte wird der Bürger zur Kasse gebeten

Die massive Defizitreduzierung um 106 Mio. € auf 125 Mio. € in 2018 soll trotz positiver Steuer- und Zinseffekte erst gelingen, wenn weitere Mehreinnahmen bei den Zuwendungen und sonstigen Transfererträgen (51 Mio. €), den öffentlichen und privaten Leistungsentgelten (18 Mio. €) und den Kostenumlagen (30 Mio. €) in die Kassen fließen. Diese Posten machen fast die gesamte Defizitreduzierung aus. Gleichzeitig steigen die Transferaufwendungen auf der Kostenseite fast genau so stark an. Wo bleibt im Endeffekt die “Leistung” der Konsolidierer, wird der verdutzte Bürger fragen? Wenn die Sondereffekte ab 2019 wegfallen – konjunkturbedingte Steuern sprudeln nicht ewig und “Nullzinsen” können nicht weiter sinken – ist es vielleicht Aus mit der Sanierung und das Defizit kehrt in die Normalzone von über 200 Mio. € zurück?

Auch noch so große Verluste sind für deutsche Kommunen nicht insolvenzgefährlich!

Existenzsorgen müssen sich dennoch weder die Bürger der Domstadt noch die Ratsherren machen. Denn juristisch gesehen, sind deutsche Kommunen, anders als die Privatwirtschaft, “insolvenzunfähig” und haben Pleiten nicht zu befürchten. Die Verluste lassen sich durch Neuverschuldung decken, die politisch Verantwortlichen werden nur selten abgewählt. Köln bildet hier keine Ausnahme, wenngleich es (noch?) im Unterschied zu vielen überschuldeten NRW-Städten finanziell autonom bleibt und keiner Zwangsverwaltung unterworfen ist, wie die pflichtigen Mitglieder des sog. Stärkungspaktes (Graphik). Dort wird seit Jahren brutal gespart, obgleich ein gewisser Wolfgang Schäuble in Berlin mit der Schwarzen Null prahlen durfte.

Grundgesetz

Dr. Viktor Heese – Fachbuchautor und Dozent, www.börsenwissen-für-anfänger.de

Teil 2 folgt

Dr. Viktor Heese verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung in der Wertpapieranalyse, die er bei der Deutschen Bank AG, der WGZ BANK AG und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG sammelte. Als Finanzanalyst hat Viktor Heese tiefe Einblicke in kommunale Haushalte, insbesondere in den Kölner Haushalt. Heute arbeitet Viktor Heese freiberuflich als Dozent und Fachbuchautor.

Titelfoto: PIRO4D, pixabay

Werbung

Grundgesetz


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert