Obwohl es bisher keine rechtliche Grundlage für Fracking in NRW gibt, wie der Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, die für das Bergrecht zuständig ist, betont, zeigen sich bereits Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Darüber berichtet die WAZ in ihrer heutigen Ausgabe.
Anlass der WAZ-Recherche war die Zwangsversteigerung eines Grundstücks mit Gebäude in Herdecke im Ennepe-Ruhr-Kreis. Ein Rechtspfleger hatte mögliche Interessenten in der Beschreibung darauf hingewiesen, dass das Objekt im „Aufsuchfeld Ruhr“ liege. Dadurch könnten mögliche Käufer abgeschreckt und der Preis gesenkt werden, befürchtet der Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Haus und Grund Westfalen in Hagen.
Auf dieser von der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlichen Karte ist erkennbar, dass bereits Aufsuchungsgebiete für die halbe Fläche von NRW vergeben wurden. Durch die Genehmigung der Aufsuchung findet erst einmal nur ein Gebietsschutz statt. Jede weitere Probebohrung oder Förderung muss separat bei der Bezirksregierung beantragt werden. Aufsuchungserlaubnis bedeutet, das Unternehmen das Recht haben, hier nach Erdgas zu suchen.
WAZ: “Fast Zweidrittel der Fläche von NRW sind Aufsuchfelder, also von Energiekonzernen abgesteckte Gebiete, ähnlich der Claims beim Goldrausch in den USA, um Konkurrenz auszuschließen. Im Wesentlichen haben die Unternehmen Wintershall und Exxon so NRW unter sich aufgeteilt.”
Quellen:
- http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/erdgas_rechtlicher_rahmen/index.php
- http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/bekannte-foerderorte/