Am Beispiel der Gemeinde Ottweiler wird deutlich, welche Risiken die Ratsmitglieder einer Gemeinde bei der Abstimmung zum Bau von Windkraftanlagen eingehen:
Prof. Dr. Michael Elicker / Andreas Langenbahn
Was eine Gemeinde alles falsch machen kann.
Die Windkraft-Planung von Ottweiler/Saar als Lehrbuchbeispiel
Viele Gemeinden sind dabei, ihre Flächennutzungspläne zu ändern, um Vorrangflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Da die Kommunen in unserem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem das letzte Glied bilden und die übergeordneten staatlichen Ebenen ihnen unentwegt neue Aufgaben aufbürden, aber nur unzureichend dafür zahlen, sind viele dieser Gemeinden finanziell notleidend. Das hat für die Planung schwerwiegende Konsequenzen: Einerseits sind oft keine eigenen Fachleute für die Planung mehr vorhanden. So fehlt auch in der altehrwürdigen Residenz- und Kreisstadt Ottweiler seit einiger Zeit die früher obligatorische Stelle des Verwaltungsjuristen. Andererseits erhofft sich das oberflächliche politische Personal, das viele Verwaltungen besetzt, einen Geldsegen aus Großwindanlagen – zu Unrecht, wie wir inzwischen wissen. Geld verdient wird heute mit Großwindanlagen (jedenfalls an Standorten im Binnenland) noch in Projektierung und Vertrieb, nicht im Betrieb. Die Windradaufsteller bemühen sich ja überall auffällig stark darum, Dumme – d.h. Bürger und Kommunen – zu finden, die den undankbaren Part des Betreibers übernehmen (dabei haben zuweilen falsche Darstellungen in Prospekten geholfen, die jedoch zur Haftung dieser Geschäftemacher führen).
Bürgermeister waren in der Vergangenheit oft schnell zu begeistern und haben die Subventionsgewinnler geradezu unterwürfig empfangen. In Ottweiler haben sich beide aufeinanderfolgenden Bürgermeister – Rödle und Schäfer – ausgerechnet mit den Vertretern der nach strafgerichtlichen Feststellungen in Korruption verstrickten Firma JUWI zusammen bei deren Präsentationen auf das Podium gesetzt. Obwohl Schäfer im Wahlkampf mehr Demokratie versprochen hatte, ist er zur industrieunabhängigen Informationsveranstaltung der Bürger des am schlimmsten betroffenen Stadtteils, der von zehn 200m hohen Windkrafträdern eingekesselt werden soll, nicht erschienen.
Schon im Vorfeld der Änderung von Flächennutzungsplänen wurden und werden dabei von den Kommunen häufig – ja regelmäßig – konkrete Verträge mit einzelnen Geschäftemachern abgeschlossen, so auch von der Stadt Ottweiler mit ABO-Wind und JUWI. Das hat zur Folge, dass der spätere Abwägungsvorgang im Stadtrat unter einer verbotenen einseitigen Vorfestlegung leidet, da der Stadtrat nicht mehr unvoreingenommen entscheiden konnte – was man auch aus den von der Planungsfirma übernommenen “Abwägungsvorschlägen” bereits ersehen kann (wir kommen sogleich darauf zurück).
Dies macht die gesamte Planung nichtig durch den Abwägungsfehler der sog. “subjektiven Abwägungssperre”. Es wird also von der Kommune ein Versprechen an das private Windkraftunternehmen gegeben, das von vornherein automatisch gerade durch diese Bindung rechtswidrig ist. Ob man dies als eine Form der Korruption einstuft, mag nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden können. Jedenfalls sind diese Verträge – in unserem Fall mit ABO-Wind und JUWI – nichtig aufgrund des Verstoßes gegen gesetzliche Verbote.
Auch im Bereich der Planung selbst können, wie man gerade an unserem Lehrbuchfall zeigen kann, zahlreiche Fehler unterlaufen.
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Abdruck mit freundlicher Genehmigung. Bitte hier den kompletten Beitrag von Elicker/Langenbahn lesen!
Quelle:
- Prof. Michael Elicker, Andreas Langenbahn: “Was eine Gemeinde alles
falsch machen kann”, in: Deutscher Arbeitgeberverband“, 21.01.2015