Den Windwahn bezahlen die Kommunen

Den Windwahn bezahlen die Kommunen – wenn sie nicht aufpassen. Kommunen, die sich mit der Windkraft kritisch auseinandersetzen möchten, finden in einem Flyer der Gemeinde Weisenheim am Berg Anregungen und eine Art Leitfaden, um schönen Versprechungen der Windindustrie auf den Grund zu gehen.

Ausbauziele der Windindustrie

Der Ausbau der Windkraft verläuft in NRW langsamer als in Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz. Gibt es einen Grund zur Hoffnung, dass NRW sich von der chaotischen Energiewende verabschiedet?

Nein, den gibt es nicht.  Nordrhein-Westfalen sei “noch nicht da, wo andere schon stehen”, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am 28.01.2014 in einem Gespräch mit dem WDR5. Er erinnerte an die Zielsetzung im Koalitionsvertrag, SPD und Grüne seien sich da “völlig einig.”

Klimaschutzstrategie NRW

Die Grundlage des Koalitionsvertrags ist die “Klimaschutzstrategie”, die am 11. Juli 2011 in einem neuen Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (“Windenergieerlass“) manifestiert wurde. Nach dem Willen der Landesregierung NRW soll der Anteil der Windenergie in Nordrhein-Westfalen von 3 % (2011) an der Stromerzeugung auf mindestens 15 % im Jahre 2020 ausgebaut werden. Hürden für die Planung seien abgebaut worden. “Starre Vorschriften, die bisher viele Investoren abschreckten, fallen weg.”

In Nordrhein-Westfalen bestünden noch Potenziale, heißt es im Windenergie-Erlass. Dies zeige die im März 2011 erschienene Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik „Potenzial der Windenergienutzung an Land“. Die Studie wurde vom Bundesverband WindEnergie e.V. herausgegeben.

Grundgesetz

Vier Punkte umreißen das Programm:

  • Klimaschutzziele,
  • Ankurbelung der Zuliefererindustrie sowie Forschung, Entwicklung und Lehre rund um den Maschinenbau, Werkstoffe, die Elektrotechnik und die Energiewirtschaft,
  • wirtschaftliche Vorteile für Kommunen und
  • Windfarmen, “an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können. Die hiermit einhergehenden Mitsprache- und Profitmöglichkeiten sind häufig geeignet, anfängliche Skepsis gegenüber der örtlichen Windenergienutzung abzubauen und die Akzeptanz der Windenergienutzung allgemein zu erhöhen”. (Nebenbei: Dies hört sich nicht nach einer bürgerfreundlichen Idee an, sondern eher danach, als wolle man Wachhunden Nahrungsbrocken hinwerfen, damit sie nicht beißen.)

Der angebliche wirtschaftliche Vorteil für die Kommunen erweist sich in vielen Bundesländern als der eigentliche Treibsatz für den aggressiven Ausbau der Windkraftanlagen. Im NRW-Windenergieerlass ist ihm unter “kommunale Wertschöpfung” eine längere Passage gewidmet.

Sollten sich private Investoren aus dem Geschäft mit der Windkraft zurückziehen, weil entweder die Renditen nicht mehr stimmen, Subventionen gestrichen werden oder die Widerstände in der Bevölkerung zu groß werden, sind die Gemeinden gefordert, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen, wenn das Ziel der Landesregierung erreicht werden soll.

Kommunale Wertschöpfung

Der Windenergieerlasses NRW verwendet in dem Absatz “Kommunale Wertschöpfung” fast ausschließlich Möglichkeitsformen. Er stellt den Kommunen wirtschaftliche Vorteile in Aussicht. Gleichzeitig halst er ihnen die Lösung von Problemen und die Übernahme von Risiken auf.

Kommunen, die keine sorgfältige Kalkulation durchführen und eine hohe Bereitschaft haben, dem Drängen der Landesregierung nachzugeben, drohen erhebliche finanzielle Nachteile und ein Dauerstreit mit der eigenen Bevölkerung.

Windenergieerlass, 1.3: Kommunale Wertschöpfung (Auszug)

“Auch Kommunen und deren Einwohner können wirtschaftliche Vorteile aus dem Ausbau der Windenergie ziehen. Im Einzelnen kann die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu Gewinnen von in der Kommune ansässigen Unternehmen, gesteigerten Einkünften Beteiligter, Zunahme des kommunalen Steueraufkommens sowie zusätzlichen Pachteinnahmen für die jeweilige Gemeinde oder deren Einwohner führen.

Serviceleistungen

Bei der Vergabe von Aufträgen für die Errichtung von Windenergieanlagen können die Kommunen Klauseln in die Nutzungsverträge mit den Betreibern von Windenergieanlagen aufnehmen, nach denen angemessene Zusatzleistungen festgelegt werden, wie z.B. die Erbringung besonderer Serviceleistungen und die Ermöglichung jederzeitiger zügiger Wartungsarbeiten. Dies ermöglicht es vor allem mittelständischen Unternehmen mit starker regionaler Verankerung, sich mit Erfolg an diesbezüglichen Ausschreibungen zu beteiligen. Im Interesse der Vertragssicherheit sollte hier allerdings darauf geachtet werden, eine unangemessene Benachteiligung der Betreiber zu vermeiden. Eine solche könnte insbesondere vorliegen, wenn sich der Betreiber bereits selbst an bestimmte Unternehmen gebunden hat. Soweit kein Vergabeverfahren erforderlich ist, muss sichergestellt werden, dass die Vergütung des beauftragten Unternehmens zu Marktkonditionen erfolgt.

Direktvermarktung

Ferner kann auch vereinbart werden, dass der Betreiber einer Windenergieanlage andere Gegenleistungen erbringt, welche den Einwohnern der betreffenden Kommune direkt zugute kommen würden. Denkbar wäre hier in erster Linie eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms vor Ort nach § 17 EEG zu einem Preis, der unter dem der großen überregionalen Stromanbieter liegt. In einem solchen Fall sollte durch langfristige Bezugsverträge zwischen den Einwohnern und dem Betreiber ein gleichbleibend niedriges Preisniveau sichergestellt werden. Entsprechende Modelle werden in einigen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert, etwa in der Gemeinde Lichtenau-Asseln. Dort garantiert die Betreibergesellschaft des örtlichen Windparks ihren Kunden für zehn Jahre einen Strompreis, der deutlich unter dem Standardtarif eines überregionalen Versorgers liegt (www.windparklichtenau.de).

Kulturelle oder ökologische Belange

Ebenso könnte die Förderung von sozialen, kulturellen oder ökologischen Belangen in der Kommune durch den Betreiber erwogen und mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags abgesichert werden. Durch eine solche Vorgehensweise könnte die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort voraussichtlich erheblich gesteigert werden und so ein über rein monetäre Gesichtspunkte hinausgehender Mehrwert geschaffen werden, der durch die Vereinigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten dem Leitbild der nachhaltigen kommunalen Entwicklung entsprechen würde. Im Rahmen einer solchen Vorgehensweise ist allerdings darauf zu achten, dass das Koppelungsverbot nicht verletzt wird. Aus diesem Grunde scheiden direkte Zahlungen seitens der Betreiber regelmäßig aus. Empfehlenswert ist stattdessen eine indirekte Förderung über die Gründung einer Bürgerstiftung, welche mit Vertretern verschiedener lokaler Vereine, Verbände und Gremien besetzt ist. Die Stiftung könnte vom Betreiber mit Finanzmitteln ausgestattet werden.

Pachtzins

Am weitreichendsten ist die kommunale Wertschöpfung, wenn die Windenergienutzung auf Flächen stattfindet, die im Eigentum einer Kommune stehen oder auf denen die Kommune ein Nutzungsrecht hat. Dadurch wird die Erhebung eines Pachtzinses für die Nutzung der Flächen ermöglicht. Die Höhe der jährlichen Pacht wird sich in der Regel an der Anzahl und der Leistungsfähigkeit der auf dem betreffenden Grundstück errichteten Windenergieanlagen orientieren. Auf diese Weise können Kommunen an den Erträgen und Potentialen des Repowering von Altanlagen teilhaben. Soweit die Verpachtung von Grundstücken durch die Kommune mit einer Verpflichtung des Investors zur Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Grundstück verbunden wird, ist in dieser eine öffentliche Baukonzession zu sehen, was die Anwendbarkeit des Vergaberechts zur Folge hat (OLG Bremen, Beschl. v. 13.03.2008 – Verg 5/07).

Weisenheim geht Versprechungen auf den Grund

Die Ortsgemeinde Weisenheim am Berg, Rheinland-Pfalz, hat sich mit den Chancen und Risiken der Ortsgemeinde am Bau und Betrieb eines Windparks auseinandergesetzt. Dabei ist sie auf einen erstaunlichen Zusammenhang gestoßen. In einem Flyer erklärt die Kommune:

“Rheinland-Pfalz hat wenig Wind. Deshalb zögern kommerzielle Investoren und bauen Windräder lieber in Bundesländern mit viel Wind. Ganz offensichtlich sollen die Kommunen diese Lücke füllen und “Kommunale Windparks” bauen. Und wir müssten uns weiter verschulden, um in einen Windpark investieren zu können.”

Macht das Sinn? – fragte sich die Ortsgemeinde. Um “genügend Informationen für sachgerechte Entscheidungen zu bekommen” hat die Gemeinde Ende September 2013 eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Das Ergebnis hat sie Ende November 2013 den Fraktionen übergeben. In dem einem Flyer stellt sie dar, was es für sie bedeuten würde, in einen Windpark auf ihrem Gemeindeland zu investieren:

  • Kann eine Ortsgemeinde mit einem Windpark im Gemeindewald eigentlich Geld in ihre Kasse bekommen? 
  • Gibt es Investoren, die hier in unserem Wald ein Industriegebiet zur Erzeugung von Windstrom planen, erschließen, bauen und betreiben wollen?
  • Was kostet der Grüne Strom aus Windrädern wirklich? 
  • Waren Windräder nicht für den Klimaschutz gedacht und nicht als Einnahmequelle für Gemeinden? 
  • Windparks – Eine neue Einnahmequelle für die Ortsgemeinde?

Kommunen, die sich mit der Windkraft kritisch auseinandersetzen möchten, finden hier genügend Anregungen und eine Art Leitfaden, um schönen Versprechungen auf den Grund zu gehen.

Die Erfahrungen in Weisenheim und in einer ständig wachsenden Zahl von Kommunen zeigen, wie wichtig es ist, auch die im März 2011 erschienene Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik „Potenzial der Windenergienutzung an Land“ .

Das Fazit der Ortsgemeinde

An Stelle eines Schlusswortes zitiert die Ortsgemeinde Weisenheim am Berg den Sachverständigenrat der Bundesregierung. In seinem Jahresgutachten 2013, Seite 415, schreibt er:

“Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP die beschleunigte Energiewende ausgerufen. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens, das letztlich auf einen kompletten Umbau des gesamten Systems der Energieversorgung abzielt, steht die Versorgung mit Elektrizität nach wie vor im Mittelpunkt: Insbesondere soll die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien spätestens im Jahr 2050 mit mindestens 80 % den dominierenden Anteil darstellen. Dieses Großprojekt wird derzeit ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept umgesetzt. Die zentrale nationale Großbaustelle ist, neben dem erforderlichen Netzausbau und -umbau, die Frage, wie die Kosten des Zubaus erneuerbarer Energien minimiert und das zukünftige Strommarktdesign so definiert werden können, dass gleichermaßen der Kapazitätsaufbau und -erhalt konventioneller Kraftwerke sichergestellt werden kann und der subventionsfreie Aufbau erneuerbarer Energien ermöglicht wird. Die klimapolitische Zielsetzung der Energiewende ist im nationalen Rahmen ohnehin nicht erreichbar.”

Quellen:


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