Beobachtungen aus dem Revier

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – Neues über die Plünderung von Konten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. Juni 2016, mit den Stimmen der Koalition den Gesetzentwurf zur „Digitalisierung der Energiewende“ (18/7555) angenommen. Die Linke stimmte ebenso dagegen wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die ihre Einwände in einem Entschließungsantrag (18/8924) zusammengefasst hatte. Den Entschließungsantrag lehnten CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition ab. Florian Post (SPD) stufte das Gesetz mit seiner „intelligenten Netzsteuerung“ als „Meilenstein in der Energiewende“ ein. Bündnis90/Die Grünen lehnten das Gesetz ab. Die neue Messung lohne sich nur für größere Verbraucher, für Private gebe es „keinen messbaren Nutzen“. Bei ihnen werde dadurch die Akzeptanz der Maßnahme gefährdet – und damit insgesamt die Energiewende. Der Gesetzentwurf sei folglich „unintelligent“.

Aus welchem Grund werden Smartmeter zur Pflicht?

Der Einsatz von Smartmetern sei besonders wichtig für “unseren Energiemarkt der Zukunft mit 100 % Erneuerbaren Energien”, sagt das Gesetz. Der Grund sei die fluktuierende Energieerzeugung durch Wind- oder Sonnenkraft. Die digitale Technik trage, “genauso wie Stromspeicher, dazu bei, das Stromnetz flexibel zu halten und so Versorgungsengpässe zu verhindern. Sie macht darüber hinaus Verbrauchswerte transparent und setzt Anreize zum Energiesparen und zur Lastverschiebung.”

100 % Erneuerbaren Energien (ohne fossile Energien und/oder Kernenergie) sind ein politisches, unrealistisches Szenario. Das gilt auch für Stromspeicher, die es nach Ansicht unabhängiger Fachleute in absehbarer Zeit nicht geben wird. Wozu sollen also die Smartmeter, die in jeden privaten Haushalt eingebaut werden müssen, in Wirklichkeit dienen?

Ein deutlicher Hinweis findet sich im Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. “Smart Meter helfen dort, Verbrauchsspitzenzeiten durch eine intelligente Steuerung zu kappen.” Der Letztverbraucher erhält nicht nur “präzise Informationen über sein Verbrauchsverhalten”, die ihm den Zugang zu günstigeren Tarifen ermöglichen, wie es im Gesetz heißt, sondern erlaubt Eingriffe in die Verbrauchergewohnheiten, zunächst auf der Basis von Empfehlungen. “So nehmen z. B. in den USA große Supermarktketten ihre Kühlhäuser oder Unternehmen ihre Rechenzentren gegen Erhalt einer Kapazitätsprämie temporär vom Netz, wenn der Strom knapp ist – etwa wenn bei Hitze Privathaushalte ihre Klimaanlagen anschalten. Versorgungsengpässe werden so vermieden. Das muss auch in Deutschland schnell flächendeckend ermöglicht werden”

Kein Unternehmen wird zu Gunsten von Privathaushalten seinen Stromverbrauch reduzieren, wenn es den Strom für seinen Betrieb braucht. Bei Stromversorgungsengpässen müssen eher private Haushalte damit rechnen, über die “intelligenten Messsysteme” vom Stromnetz abgeklemmt zu werden. Dabei wird die Unterteilung in A-, B- und C-Kunden den Netzbetreibern helfen, schnell die Priorität festzulegen – Säumige Zahler und bestimmte Straßenzüge oder Regionen zuletzt.

Das Gesetz lässt sich als vorbeugende Maßnahme intelligenter Öko-Strom-Lobbyisten verstehen, die sehr genau wissen, dass das politische Ziel – “100 % Erneuerbaren Energien” – nicht für alle gilt und zu einer wachsenden Zahl von Engpässen in der Stromversorgung führen wird.

Die Kosten

Das Gesetz folgt den dritten Binnenmarktrichtlinien Strom und Gasder  Europäischen Kommission (Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG). 80 Prozent der Letztverbraucher sind demnach mit “intelligenten Messsystemen” auszustatten. Kosten und Nutzen sollen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Messstellenbetreiber und Netzbetreiber werden zukünftig nach betriebswirtschaftlichen Kriterien über Einbaumaßnahmen entscheiden. Der Gesetzgeber wird die Kosten für Einbau und Betrieb regulieren und dabei die “erwarteten Energieeinsparungen und Lastverlagerungen (… ), von welchen die
Letztverbraucher selbst unmittelbar profitieren”, gegenrechnen.

Ralph Lenkert (Die Linke) warf den Koalitionsabgeordneten vor, einen „schwachsinnigen Gesetzentwurf noch schlechter gemacht“ zu haben. Den Verbrauchern riet er: „Legen Sie jetzt schon mal Geld beiseite“ – nämlich 60 Euro für den neuen Zähler und 20 Euro für die jährliche Auswertung: Dann zeige die Anzeige gerade mal, wie viel Strom jemand verbraucht. Wobei kein Strom gespart werde, wie ein Versuch in Nürnberg gezeigt habe. Von der Stromlast abhängige Tarife gebe es nicht. Selbst wenn: Es werde bestimmt für „viel Spaß“ sorgen, wenn nachts die Waschmaschine anspringe oder „das Mittagessen morgens um vier gekocht wird“, weil dann der Strom besonders günstig sei. Jedenfalls: „Die Linke lehnt diesen Mist ab.“

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende:

1807555_Digitalisierung

Titelbild: geralt, pixabay

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