Landesentwicklungsplan NRW stoppen – Fracking-Verbot festlegen

“Folgende Aussage des Landesentwicklungsplan ist offensichtlich falsch: “Die oberirdischen Einrichtungen zur Gewinnung oder Förderung unkonventionellen Erdgases lösen in der Regel keinen raumordnerischen Handlungsbedarf aus Daher bedarf es keiner Festlegungen in den Regionalplänen.”
“Aufgrund dieser falschen Aussage ist der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsplans, wie er bis zum 28. Februar ausgelegt ist, abzulehnen und von Grund auf neu zu überarbeiten. Insbesondere die Förderung von unkonventionellen Erdgasvorkommen (‘Fracking’) ist abzulehnen, das es wesentlichen Zielen und Grundsätzen der Raumplanung widerspricht.”

Weitere Informationen und zur Unterschriftenseite der Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/landesentwicklungsplan-stoppen-fracking-verbot-festlegen

Begründung:

“Die Förderung von unkonventionellem Erdgas hat erhebliche negative Auswirkungen auf den Raum, in dem diese betrieben wird. Folgende Gutachten geben dazu Auskunft:

Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/gutachten_fracking_nrw_2012.pdf

Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten:
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/k4346.pdf

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Wasserwirtschaftliche Risiken bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten im Einzugsgebiet der Ruhr:
www.awwr.de/fileadmin/download/download_2013/studie_fracking_einzugsgebiet_ruhr.pdf

Die Kritik der Gutachter reicht von nicht vorhandenen Entsorgungskonzepten für die anfallenden hochtoxischen und teilweise radioaktiven Abfälle über einsetzende Erdbeben wie in den Fördergebieten von Niedersachsens und Gronigen bis hin zu der Bedrohung des Trinkwassers. Hinzu kommen umfangreiche Eingriffe in den Raum durch:
– Aufbau von Infrastruktur wie Straßen und Rohrleitungssystemen
– Erhebliche Zunahme des Güterverkehrs
– Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
– Flächenversiegelung in Außenbereichen
– Verdrängung von Raumnutzungskonzepten wie Landwirtschaft, Freizeit, Naturschutz und Tourismus

Zusätzlich weist das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke and der Ruhr und des Ruhrverbands nach, dass aufgrund der Bedrohung des Trinkwassers Ausschlussgebiete für Fracking festzulegen sind.

Damit ist ein raumplanerischer Handlungsbedarf objektiv gegeben.

Darüber hinaus wird aus den oben gelisteten Gutachten und den bisherigen Erfahrungen mit der Technologie deutlich, dass wesentliche Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans unmittelbar von der Erdgasförderung berührt sind:

– Erhalt der Vielfalt von Kulturlandschaften im besiedelten und unbesiedelten Raum
– Ressourcenschutz, effizienten Nutzung von Ressourcen und Energie, Energieeinsparung, Ausbau der erneuerbaren Energien, weitesmögliche Reduktion des Ausstoß von Treibhausgasen
– Sicherung von Trinkwasservorkommen
– Substitution vor Rohstoffausbeutung
– flächensparender und umweltschonender Rohstoffabbau
– nachhaltige Energieversorgung bei Vorrang für erneuerbare Energien

Es ist also offensichtlich, dass bezüglich der Förderung von Erdgas raumordnerischer Handlungsbedarf besteht. Der Landesentwicklungsplan scheitert damit an der Herausforderung, die Landesentwicklung planerisch zu lenken. Dieser Fehler kann nicht in Nachfolgeprozessen geheilt werden, sondern muss bereits zu Beginn beseitigt werden. Daher ist eine Neuerarbeitung des Landesentwicklungsplan unausweichlich.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Drensteinfurt, 24.02.2014 (aktiv bis 23.03.2014)

 


Weitere Informationen und zur Unterschriftenseite der Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/landesentwicklungsplan-stoppen-fracking-verbot-festlegen

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