Leistungsschutzrecht (LSR): Ein großes Geschenk für eine kleine Schar Begünstigter

Der Bundesrat hat gestern mit den Stimmen der SPD dem Leistungsschutzrecht (LSR) zugestimmt, das auf breiter Front als Klientelpolitik abgelehnt wird. Presseverlage erhalten dadurch für ihre Inhalte im Internet ein eigenes Schutzrecht. Dies trifft zunächst Internet-Suchportale, für längere Textabschnitte anderer Anbieter sollen sie ein Entgelt an die Verleger zahlen.

Am 1. März war das Gesetz mit den Stimmen von CDU und FDP im Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hätte am Freitag das Gesetz ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen können, wodurch eine Chance bestanden hätte, das Gesetz, das zudem als handwerklich schlecht bezeichnet wird,  insgesamt zu verhindern. Die SPD hatte zuvor das Leistungsschutzrecht geschlossen abgelehnt, so dass die Einschaltung des Vermittlungsausschusses als sicher schien.

Aber es kam alles ganz anders und kurzfristig zu einem Schwenk der SPD.

Die Rheinische Post und andere Publikationsorgane berichten, der Schwenk sei beim Treffen der Ministerpräsidenten mit der Parteiführung und Steinbrück am Donnerstagabend in Berlin zustande gekommen. Die Regierungschefs Hannelore Kraft aus Düsseldorf und Bürgermeister Olaf Scholz aus Hamburg hätten sich mit Blick auf die zahlreichen in ihren Ländern ansässigen Medienunternehmen dafür eingesetzt, insbesondere im Bundestagswahljahr auf eine in der Sache aussichtslose Auseinandersetzung mit Union und FDP einerseits und Verlagen andererseits zu verzichten.

Die Initiative gegen Leistungsschutzrecht hält die Entscheidung des Bundesrats deshalb für groß, weil man sich der Macht der Presseverleger gebeugt und gezeigt habe, “dass sie sich nicht nur gegen jedes gute Argument, sondern auch gegen jeden noch so breiten und mächtigen Widerstand durchsetzen können”. Nicht nur für viele Journalisten und Organisationen, sogar  für eine breite Allianz von 22 Wirtschaftsverbänden unter Führung des BDI  gilt ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage als ein juristischer und ökonomischer Irrweg.

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Es geht aber nicht nur um Google & Co, sondern wegen der “Snippets” im Grunde auch um jeden Blogger. Durch das „Snippet-Recht“ entsteht zumindest eine große Rechtsunsicherheit bei Unternehmen, Behörden, Bloggern, Journalisten, Informations- und Aufklärungsportalen etc. Sie laufen Gefahr, gegen das Leistungsschutrecht zu verstoßen und sich strafbar zu machen, wenn bewusst oder auch unbewusst Formulierungen verwendet werden, die schon zuvor Bestandteil von Verlagsveröffentlichungen waren. Die Verleger weisen zwar darauf hin, dass das Recht auf Zitieren sowie Verlinken für private und gewerbliche Nutzer nicht berührt, sondern nur Suchmaschinen und Aggregatoren (Dienstleister, die Medieninhalte wie z. B. Nachrichten sammeln und diese für eine Zielgruppe neu zusammenstellen) betroffen seien, aber für Abmahner öffnet sich über “Snippets” möglicherweise ein neues Tätigkeitsfeld.

IGEL: “Bisher vermeidet das Urheberrecht derart unangemessene Effekte. Kurze Wortfolgen und einzelne Sätze werden hiernach als gemeinfrei angesehen, um die sprachliche Information und Kommunikation nicht über Gebühr zu behindern. Das „Snippet-Recht“ käme demgegenüber einer Monopolisierung der deutschen Sprache gleich.”

Letzte Chance: Bundespräsident Gauck kann die Unterzeichnung des Gesetzes ablehnen.

Die Süddeutsche.de hat vor einiger Zeit Regeln festgelegt, wie andere Seiten und Dienste Artikelausschnitte der Webseite nutzen dürfen – sie finden sich unter sz.de/copyright und legen im Kern drei Sätze als Grenze fest. 

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