Bürgerbegehren in NRW wurden vereinfacht!

Bürgerbegehren müssen in Zukunft weniger Hürden überwinden. Der Landtag NRW hat am 8. Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Durchführung direkt-demokratischer Initiativen in Nordrhein-Westfalen vereinfacht. (www.mehr-demokratie.de)

  • In Zukunft sind Bürgerbegehren etwa zum Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete zulässig.
  • Entscheidungen darüber, ob Bauleitplanverfahren hierzu durchgeführt werden, sind einem Bürgerbegehren zugänglich.
  • Der durch die Gemeindeordnung von Bürgerbegehren bisher geforderte Kostendeckungsvorschlag wurde nach Berliner Vorbild durch eine Kostenschätzung ersetzt. Diese wird von den Kommunen erstellt und kann damit nicht mehr zur Unzulässigkeit von Bürgerbegehren führen. Ein Kostendeckungsvorschlag war bisher immer dann vorgeschrieben, wenn ein Bürgerbegehren im Erfolgsfall Mehrkosten oder Mindereinnahmen für die Gemeinde zur Folge hätte. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine zur Schließung vorgesehene Schule erhalten werden oder ein städtisches Unternehmen entgegen dem Willen der Ratsmehrheit nicht verkauft werden soll. Dann mussten die Initiatoren des Bürgerbegehrens auf ihrer Unterschriftenliste erklären, wo hierfür Mittel im städtischen Haushalt umgeschichtet oder welche Abgaben oder Gebühren zur Deckung der Kosten erhöht werden sollen. Weil es aber in der Praxis selten Einigkeit über die tatsächlichen Folgekosten von Bürgerbegehren gab, war der Kostendeckungsvorschlag häufigster Grund für deren Unzulässigkeit.

Parteien zum Bürgerentscheid

Die Positionen der Parteien zu den Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier
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