Windkraft, Windkraft über alles? Nein, urteilt der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Die Länder seien nicht dazu da, Windkraftanlagen durchzusetzen. Der renommierte Verfassungsrechtler und juristische Windkraftexperte Prof. Michael Elicker schätzt das Münchner Urteil als „Signal in andere Richtung ein“.
SPD, Grüne und die Windkraftlobby hatten gegen die Abstandsregelung in Bayern geklagt, weil sie die vom Bund 1997 eingeführte Privilegierung von Windenergieanlagen aushöhle. Das Verfassungsgericht wie die mit Spannung erwartete Klage ab: Die 10-H-Regelung verstoße nicht gegen die Verfassung. Die Privilegierung werde zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt. Abzustellen sei nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten, argumentieren die Richter. Windräder könnten auch niedriger gebaut werden. Dass sie dadurch weniger rentabel seien, sei verfassungsrechtlich nicht relevant. Die Gemeinschaft Umwelt Technik Recht „UTR“ kommentiert das Urteil und sieht Chancen für den Erfolg bei Rechtsstreitigkeiten. UTR bietet Beratung und Information sowie Unterstützung und Mitwirkung in allen den Umweltschutz betreffenden Belangen an.
Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus der Sicht von UTR:
UTR_UMWELT_TECHNIK_RECHT_-Dieses_Urteil_kann_die_Windkraft_stoppen_dokudromTitelfoto: GuentherDillingen, pixabay
Ein Gedanke zu “Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Windkraftprivileg”
Eine sehr wichtige Entscheidung – nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass nicht nur die optische Zerstörung der umgebenden Landschaft sondern auch möglicherweise von den Windkraftanlagen ausgehende Infraschallwellen das menschliche Wohlbefinden (damit auch die Gesundheit?) beeinträchtigen könnten.