Mit Urteil vom 17. Dezember 2013 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass Umsiedlungen und Enteignungen zur Gewinnung von Braunkohle nicht gegen das Grundrecht auf Heimat verstoßen. Die Energieversorgung und damit auch der Abbau von (Braun)Kohle seien wichtig für das Gemeinwohl.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-076.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/braunkohle-tagebau-garzweiler-verfassungsgericht-erlaubt-abbau-a-939589.html
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=17.12.2013&Aktenzeichen=1%20BvR%203139%2F08