Masken

Schützen die Masken oder schaden sie? Stiftung Corona-Ausschuss: Termin 07

Wer in Nordrhein-Westfalen ohne Maske mit Bussen und Bahnen fährt, soll künftig ein Sofort-Bußgeld von 150 Euro zahlen. Schon beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht werde eine Strafe in dieser Höhe fällig, kündigte Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) in der “Rheinischen Post” an. Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz Aufforderung weigern, die Maske aufzusetzen.

“Das ist richtig so!”, meint Jasmin V. “Traurig, dass man nicht an den vernünftigen Menschenverstand appellieren kann, sondern mit Strafen drohen muss!” Simone G.: “Es ist beschämend, dass einige einfach nicht kapieren, dass Regeln einzuhalten sind. Wenn’s nur über Bußgelder geht, sollte man das schnell umsetzen.”

Die Verpflichtung zum Maskentragen ruft wegen der geschürten Bedrohungssituation Mitläufer und Denunzianten auf den Plan, sagt Dr.med. Hans-Joachim Maaz. Die sozialen Feindseligkeiten nehmen zu, die Reaktionen der Mitläufer seien böswilliger als sie sein müsste, und doch rechnen sich die Mitläufer zu den angeblich Guten. Die Mitläufer realisieren nicht, dass sie ein hohes Hasspotenzial ausleben. Die Politik spalte die Gesellschaft. “So entstehen totalitäre, autoritäre Verhältnisse”, sagt Maaz.

Termin 07: Schützen die Masken oder schaden sie?

Weil die Zeit drängt und auf die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der erfahrungsgemäss einen längeren Vorlauf hat, nicht gewartet werden kann, haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Stiftung Corona-Ausschuss ins Leben gerufen.

Der Corona-Ausschuss wird über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen wöchentlich Experten und Zeugen zu einer Vielzahl von Fragen zum Virus, zum Krisenmanagement und den Folgen hören. Dabei sollen insbesondere auch die bis dato noch wenig evaluierten Kollateralschäden des Lockdowns näher beleuchtet werden.

Stiftung Corona-Ausschuss

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die Stiftung Corona-Ausschuss ins Leben gerufen. Sie untersucht, warum Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt und welche Folgen diese für die Menschen haben. Die Stiftung fördert zudem wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet.

Das Coronavirus-Geschehen ist nach Ansicht der Stiftung in Deutschland fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Durch eine Vielzahl von Studien sei inzwischen belegt, dass Letalität und Mortalität grippeähnliches Ausmass haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei nicht auch nur annähernd eingetreten. Weiter heißt es:

“Die Corona-Massnahmen der Regierung, insbesondere der in großer Panik verhängte Lockdown, haben jedoch, wie immer deutlicher wird, massive soziale, psychische, gesundheitliche, kulturelle und wirtschaftliche Kollateralschäden hervorgerufen: Millionen zusätzliche Arbeitslose und Kurzarbeitende, Unternehmen in der Pleite, Übersterblichkeit bei den isolierten alten Menschen, gesundheitliche Minderversorgung der Bevölkerung durch eine große Anzahl verschobener OPs und aus Angst unterbliebener Arztbesuche, vermehrt Suizide, großer Zuwachs an Kindesmisshandlungen, Traumatisierung und “neues” angstbesetztes Sozialverhalten der Menschen. Viele Grundrechte waren und sind auf der Basis eiligst forcierter Rechtsänderungen weiterhin eingeschränkt und das neue geltende Recht ermächtigt die Regierungen von Bund und Ländern auch nach Beendigung dieser Pandemie Bürgerrechte bei Bedarf einzuschränken, die demokratischen Prozesse wurden verkürzt und ausgesetzt (z.B. verschobene Wahlen). Unsere freiheitlich-demokratischen Strukturen wurden verändert. Die Demokratie hat damit grossen Schaden genommen. Viele Menschen empfanden und empfinden die Maßnahmen als entwürdigend und entmündigend.”

Nach Abebben der Virus-Panik steht nun die sachliche und schonungslose Analyse des Gesamtgeschehens einschließlich des staatlichen Krisenmanagements von Bund und Ländern an, u.a. um für künftige Pandemien bestmöglich vorbereitet zu sein im Sinne einer strukturierten Pandemic Preparedness. Dazu gehört auch eine Bilanz oder Zwischenbilanz der eingetretenen Schäden, die jeweils dem Virus oder den verordneten Maßnahmen zugeordnet werden müssen.

Die Sitzungen werden von prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geleitet. Sie werden live gestreamt und bleiben als Aufzeichnung verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger können sich durch Beiträge im Chat und per Mail an der Diskussion beteiligen. Die Ergebnisse der Ausschussarbeit werden in einem Abschlussbericht vorgestellt.

Alle beteiligten Personen sind den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte gewillt, eine sachliche Diskussion zu den verschiedenen Themenkreisen zu führen.

Titelfoto: Caniceus, pixabay

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