Die Bundesrepublik Deutschland ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz [Art. 28 (1) GG]. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Art. 20 (3) GG]. Ein wesentliches Kennzeichen des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte.
Justiz
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV ) gab im Mai 2019 eine Kampagne in Auftrag, "die einer ...
Rüdiger Lenz im Gespräch mit Reiner Fuellmich. Hat die Justiz nach 1945 etwas dazugelernt, um ein „Nie Wieder“ in ihren ...