Anzeige gegen Bundespräsident Steinmeier wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Bundespräsident Steinmeier hat im “Sommerinterview des ZDF” am 9. Juli 2023 im Hinblick auf die US-Entscheidung, Streumunition an die Ukraine zu liefern, erklärt, man könne “in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen”.

“Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten

Ein Gericht soll aufgrund einer Strafanzeige jetzt klären, ob Dr. Frank-Walter Steinmeier damit gegen § 20a (Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition), Abs. 1, Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 1 Kriegswaffenkontrollgesetz, verstoßen hat.

telepolis erinnert das Gesetz:

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. entgegen § 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbringt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, insbesondere sie transportiert, lagert oder zurückbehält,

2. einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung verleitet oder

3. eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung fördert.

Anzeige gegen Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier im Wortlaut: https://www.telepolis.de/features/Verstoss-gegen-Kriegswaffenkontrolle-Anzeige-gegen-Bundespraesident-im-Wortlaut-9217691.html


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