Die Kontrolle der Regierungsarbeit gehört neben der Gesetzgebung zur wichtigsten Aufgabe der 734 Abgeordneten des Bundestages. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, und der wiederum schlägt Ministerinnen und Minister vor, die vom Bundespräsidenten ernannt werden.
So weit, so gut. Wenn aber die Regierung und die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten eine Einheit bilden, die so weit geht, dass sie einem der Korruption verdächtigen Bundeskanzler und Minister den Rücken stärken will, bleibt dabei die Kontrolle auf der Strecke.
Bundestagsabgeordnete, wie zum Beispiel Dunja Kreiser (SPD), sehen in der Kritik an der Arbeit “ihrer” Politiker einen Angriff auf die “demokratischen Strukturen”.
Sie plädiert für die Beibehaltung von § 188 StGB, denn er diene dem Schutz von Personen des politischen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.
Dieser Schutz steht aus ihrer Sicht offenbar nicht Politikern zu, die der amtierenden Regierung Fehlentscheidungen und Inkompetenz vorwerfen.
Kreiser unterscheidet fein säuberlich zwischen “ihren” Politikern und denen ihrer Kritiker. Denen unterstellt sie die Verbreitung von “Hetze, Verleumdung und Desinformation”.
Aktuell ist mit Wolfgang Kubicki kein AfD Abgeordneter, sondern ein FDP-Politiker und einer der Bundestagsvizepräsidenten ins Visier von Abgeordneten geraten, die, so scheint es, eine Art “Robert-Habeck-Schutztruppe” bilden.
Wolfgang Kubicki sprach nur aus, was die Mehrheit der Bevölkerung über die Amtsführung des Wirtschafts- und Klimaministers denkt. Nur 36 Prozent halten Habeck für kompetent. Kubicke sprach diesen Gedanken auf X/Twitter aus und nannte Robert Habeck den “unfähigsten Wirtschaftsminister aller Zeiten”. Dafür wurde er angezeigt.
“Die Zeiten von freier Meinungsäußerung sind wohl definitv vorbei.”
In den vergangenen Tagen haben sich Berichte über Bürger, die wegen Äußerungen über Politiker angezeigt wurden, gehäuft, berichtet unter anderem Apollo News.
“Wenn Habeck-Anhänger wegen einer legalen Meinungsäußerung Wolfgang Kubicki anzeigen, der selbst Jurist ist und sich gute Anwälte leisten kann, mag man das als witzig abtun. Keineswegs witzig ist es für Normalbürger, denen um 6 Uhr morgens die Tür eingetreten wird. #Habeckzeigtan”, heißt es in einem Kommentar auf X/Twitter. Ein anderer User schließt messerscharf: “Die Zeiten von freier Meinungsäußerung sind wohl definitv vorbei.”
Obwohl die AfD am meisten von Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdungen betroffen sein dürfte, spricht sich die AfD-Fraktion für die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches aus.
“Mit diesen Sonderrechten müsse Schluss sein, forderte Stephan Brandner (AfD) in einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Paragraf 188 StGB abschaffen – Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung“ am Freitag, 6. Dezember 2024.”
Dieses Werkzeug der Bestrafung unliebsamer Meinungen will Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) nicht aus der Hand geben. Sie arbeitet sich an der Behauptung ab, dass die AfD hetze, das Land in Aufruhr versetze und Hass organisiere. Sie beklage sich dann, dass die Opfer ihrer Aktivitäten 800 Strafanträge stellen und fordert: “Dann hören Sie einfach auf damit, das Land zu zerstören“, dann gebe es auch weniger Strafanträge. Beleidigung sei der Anfang von etwas, das später in Körperverletzung oder Mord ende. „Deshalb werden wir weiter anzeigen“, kündigte Künast in der Aktuellen Stunde an.
Der Unionsabgeordnete Carsten Müller (CDU/CSU) hielt es für “bedenklich”, wenn man von Hunderten Anzeigen lese. „Idee des Paragrafen 188 ist nicht, dass man KI einsetzt, um Sachverhalte zu ermitteln“, sagte er. „Wer sich im politischen Bereich engagiert, muss auch mit deutlicher Kritik umgehen und leben können.“
Unterstützung erhielt die AfD in dieser Frage von der FDP. „Wir brauchen kein Sonderstrafrecht zum Schutz von Politikern“, sagte Katharina Willkomm (FDP).
Die Angst der Politiker vor Volksaufständen
Die Wissenschaftlichen Dienste weisen am November 2024 auf die Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses im Jahr 2020 hin. Von den Befürwortern einer Ausweitung war ausdrücklich die Hoffnung geäußert worden, dass der zum damaligen Zeitpunkt „so gut wie nie zur Anwendung“ kommende § 188 StGB durch die gleichzeitige Ausweitung des Tatbestandes und die Modifizierung des Antragserfordernisses zukünftig häufiger angewendet werden würde (Protokoll Nr. 19/91, S. 14, 25, 27). Das Protokoll stammt vom 6. Mai 2020.
Außenministerin Annalena Baerbock warnte am 20. Juli vor „Volksaufständen“ in Deutschland, solle der Gas-Zufluss versiegen berichtete Merkur. Zuletzt habe etwa auch der Thüringer Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer vor bedrohlichen Sicherheitslagen in einem hypothetischen Gasnotstand gewarnt.
Die Geduld der Bevölkerung angesicht der politischen Zwangsmaßnahmen scheint grenzenlos, aber Politik und Behörden sind sich des wachsenden Widerstands bewusst. Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte in einer Pressemitteilung des zu einem von ihm im November 2024 koordinierten „Nationalen Aktionstag gegen strafbare Hasspostings“ mit, dass die zweithäufigsten zugrundeliegenden Straftaten Fälle der Beleidigung von Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB waren.
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
Leseempfehlungen. Zuletzt eingegeben: