FFP2-Masken sind nicht zur privaten Nutzung empfohlen (RKI)

Markus Söder verkündete am 12. Januar eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV. Diese soll ab Montag (18. Januar) gelten. Niedersachsen erwägt die Einführung der FFP2-Maskenpflicht, wenn es einen kostenlosen Zugang zu einer solchen Maske gäbe. Auch eine Sprecherin der Staatskanzlei in Mainz lehnt den Vorschlag nicht grundsätzlich ab. Sachsen will darüber nachdenken und andere Bundesländer haben sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt. Sie werden es tun und den Kreislauf politischer Fehlinformationen auf stets erhöhter Stufenleiter vorantreiben.

Drei Tage vor Beginn des CDU-Parteitags zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL und ntv, dass die Mehrheit der Bevölkerung Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder als gemeinsamen Unionskandidaten will. Mehr als jeder Dritte hält Markus Söder für weitaus besser geeignet als NRW-Ministerpräsident Laschet oder seine Mitkonkurrenten um den CDU-Parteivorsitz Norbert Röttgen und Friedrich Merz. Aus Angst um Gesichtsverlust, Geld, Macht und Karriere sagen die Politiker der großen Parteien den Menschen nicht die Wahrheit:

FFP2-Masken sind nicht zur privaten Nutzung empfohlen!

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FFP2-Maske, Foto: Antonio_Cansino, pixabay 

FFP2-Masken sind nicht zur privaten Nutzung empfohlen

Das Robert Koch-Institut (RKI) beantwortet die Frage nach der Funktion bzw. den Einsatzbereichen der FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes klar und eindeutig: “In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.”

Die folgenden Punkte sind den FAQ des RKI entnommen (Stand: 18.11.2020, aktuell gültig)

Nur für geschultes und qualifiziertes Personal

“Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken ist laut RKI nur für geschultes und qualifiziertes Personal vorgesehen. Es wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Das RKI verweist hierzu auf die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.

Risiko durch erhöhten Atemwiderstand

“Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstand entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.”

Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz nicht zwangsläufig gegeben

“Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.”

Tragedauer zeitlich begrenzt

“Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.”

Keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen vorhanden

“Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.”

Anwendung unter ärztlicher Begleitung

“Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren.”

Grundsätzlich keine Mehrfachverwendung

“Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.”

Als Einzelmaßnahme wenig effektiv

“Es ist darauf hinzuweisen, dass im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wichtige Maßnahme darstellt, die allerdings einzeln angewendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombination von mehreren Maßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu führen, dass andere Komponenten der AHA+L-Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte).”

Engpässe bei der Beschaffung

“Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei fortschreitendem Infektionsgeschehen es zudem nicht auszuschließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.”

Alternative: Mund-Nasen-Bedeckung

“In der Allgemeinbevölkerung ist die Mund-Nasen-Bedeckung eine akzeptierte, verfügbare und einfach zu handhabende Maßnahme (siehe auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?).”

Stand: 18.11.2020


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“Sie haben noch kein Eichhörnchen auf Ecstasy gesehen, das eine politische Rede hält. Nicht einmal in Köln an Weiberfastnacht. Diese vier Minuten und elf Sekunden werden Sie nie im Leben vergessen!”, sagt Henryk M. Broder. Wer das Video gesehen hat weiß, dass Markus Söder jetzt nur noch zu einer Frau mutieren muss, damit er den Grünen gefällt.

Der Hals-, Nasen-, Ohrenarzt Dr. Bodo Schiffmann fragt: “Lieber Herr Söder, sind Sie eigentlich gut versichert?” Warum sollte Söder gut versichert sein? Er kann sich schließlich eine gemeinsame Regierung mit den Grünen vorstellen. “Ich glaube, dass Schwarz-Grün einen großen Reiz hätte, weil beide politischen Kräfte die ganz großen Fragen unserer Zeit im Blick haben, wie die Versöhnung von Ökologie und Ökonomie.” Zweifellos – Bayern-Schwarz und Roth-Grün passen zusammen. Und der Ecstasy-Rausch sorgt höchstwahrscheinlich für mildernde Umstände.

Faina Faruz

Titelbild: Antonio_Cansino, pixabay

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