Mehr als 100 Mediziner, Sozialarbeiter und Lehrer verlangen von der Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Yvonne Gebauer* (FDP), dass sie “stichhaltige Nachweise für die Verhältnismäßigkeit” der Maskenpflicht vorlegt. Sie fordern nachdrücklich, dass die Vorsichtsmaßnahmen auf möglichst klare Situationen und gefährdete Gruppen zu begrenzen sind. “Kinder sind keine Versuchsobjekte!”
In einen offenen Brief an die NRW-Schulministerin wendet sich die Oberärztin der Kinderambulanz des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke, Dr. med. Karin Michael, gegen die Maskenpflicht für Schüler. Diesen Brief haben mehr als 100 Mediziner, Sozialarbeiter und Lehrer aus ganz Deutschland unterschrieben.
Maskenpflicht für Kinder gefährdet ihre Entwicklung
Die Unterzeichner des offenen Briefs halten die Maskenpflicht für eine Gefährdung des Kindeswohls. Sie befürchten, dass sie sich negativ auf die Entwicklung und Psyche der Kinder auswirken wird. Für Schüler sei es sehr wichtig, Gesicht und Mimik ihres Gegenübers sehen zu können. Kindern “diese fundamentalen Elemente der Erziehung, des Lernens und ihrer Sozialentwicklung” durch eine Maskenpflicht in Schulen zu beschneiden, halten die Unterzeichner für entwicklungsgefährdend.
Überforderung
Ihre Erfahrung in den Sprechstunden bestätigt, dass es eine “wachsende Zahl von Kindern mit Anzeichen der Überforderung durch die ihnen aufgebürdeten Verhaltensregeln und die Verantwortungslast für das Leben ihrer geliebten Angehörigen” gibt. Die Kinder denken, dass sie eine Gefahr für andere und andere eine Gefahr für sie sind. Eine Berührung sei für viele zur Bedrohung geworden. Schlafstörungen und Verhaltensstörungen wie Waschzwänge hätten merklich zugenommen.
Katastrophal für die gesamte Bevölkerung ist nach Ansicht der Unterzeichner “die anhaltende Verwendung von angsterzeugenden Bedrohungsszenarien durch Medien und Politik”.
Schutzwirkung der Masken nicht nachgewiesen
Der Nachweis, dass Mund–Nasen-Bedeckungen (z.B. selbst hergestellten Masken, „Community- oder DIY-Masken“) wirklich Positives bewirken, sei nicht erbracht. Die Unterzeichner berufen sich auf eine Erklärung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn.
„Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“
Daraus ziehen die Unterzeichner den Schluss: “Es fehlt also der Nachweis eines positiven Effektes Ihrer Maßnahmen und damit jede Verhältnismäßigkeit, wissenschaftliche Begründung und Rechtsgrundlage für Ihr Vorgehen.”
Die Argumentation der Schulministerin weisen die Unterzeichner als nicht zulässig zurück. Frau Gebauer hatte vorgeschlagen, bis Ende des Monats eine Evaluation der Situation vornehmen und dann neu zu entscheiden. Keine Studie und keine Erhebung dürfe auf so dünnem Eis begonnen werden, sagen sie. Ihre Forderung lautet daher:
“Wir fordern daher eine sofortige Umkehrung Ihres Vorgehens: Erbringen Sie zuerst stichhaltige Nachweise für die Verhältnismäßigkeit, begrenzen Sie Ihre Vorsichtsmaßnahmen auf möglichst klare Situationen und gefährdete Gruppen! Kinder sind keine Versuchsobjekte!”
Parallel zu dem Schreiben lassen die Unterzeichner die Möglichkeiten für
eine juristische Intervention prüfen.
Den Bericht über den offenen Brief “Ärzte gegen Maskenpflicht für Schüler” kommentiert der WDR mit dem Hinweis: “Die Kritik an der Maskenpflicht in Schulen wächst”.
offener-brief-gegen-mundschutzpflicht-an-schulen-100*Yvonne Gebauer (FDP) arbeitete nach ihrer Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte zwei Jahre in diesem Beruf, danach drei Jahre für einen FDP-Abgeordneten im Bonner Bundestag, später machte sie sich in der Immobilienbranche als Kauffrau selbstständig. Wikipedia vermerkt: “Sie ist die erste Schulministerin seit Gründung des Landes NRW ohne Hochschulabschluss.”
Titelbild: drfuenteshernandez, pixabay
Ruhrkultour Leseempfehlungen