“Letzte Generation” – Landgericht Potsdam bestätigt Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Vereinigung “Letzter Generation” wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch. „Diesen Anfangsverdacht hat nach dem Amtsgericht Neuruppin nun auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam bestätigt“, sagte Cyrill Klement, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin, am Montag (15. Mai) im Gespräch mit dem Nachrichtenportal der MOZ.


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