Am letzten Tag des Jahres 2020 schickt die Regierung Österreichs ein Gesetz auf den Weg, das Ausnahmeregelungen für Personen mit negativen Testergebnissen schafft. Ein negatives Testergebnis könne auch als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden, berichtet SALZBURG24. Analog dazu werden demnach die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt.
Zudem können laut SALZBURG24 künftig Massentests auch “zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten und des Besuchs von Veranstaltungen” durchgeführt werden. Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) bezeichnet diese Form der Nötigung als “freiwillige” Teilnahme.
“Von jenen Menschen, die teilnehmen, dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet werden.”