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Presseerklärung von Dr. Gerhard Strate, Rechtsanwalt, zur Durchsuchung bei Richter Christian Dettmar

Presseerklärung von Dr. Gerhard Strate, Rechtsanwalt, der den Richter am Amtsgericht Weimar, Herrn Christian Dettmar, vertritt.

“Heute fand bei Christian Dettmar, Richter am Amtsgericht in Weimar, eine erneute Durchsuchung statt. Diese Durchsuchung war auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt am 22. Juni 2021 angeordnet worden. Wie bereits in der voraufgegangenen Durchsuchung am 26. April 2021wurde sein Mobiltelephon erneut beschlagnahmt (obwohl es bereits gespiegelt worden war). Außerdem wurde sein Laptop erneut beschlagnahmt, auf dem sich seine Korrespondenz mit dem Verteidiger befindet.

Neben der Durchsuchung bei meinem Mandanten wurde auch bei einem weiteren Richterkollegen in Weimar eine Durchsuchung angeordnet und vollzogen. Auch die von Herrn Dettmar in seinem Beschluss vom 8. April 2021 zitierten der Sachverständigen wurden mit Hausdurchsuchungen überzogen. Gleichfalls fand eine Durchsuchung bei der Rechtsanwältin statt, die in dem Verfahren als Rechtsbeistand tätig war, welches zu dem Beschluss vom 8. April 2021 führte. Ebenso auch bei der Mutter, deren Kinder in dem Beschluss vom 8. April 2021 von der Maskentragepflicht befreit wurden.

In dem Beschluss des Amtsgerichts Erfurt wird meinem Mandaten erneut der Vorwurf der Rechtsbeugung gemacht. Dieser wird zum einen darin gesehen, dass er für die am 8. April 2021 getroffene Entscheidung nicht zuständig war, zum anderen habe er im Vorfeld seines Beschlusses mit dritten Personen, insbesondere den von ihm schließlich beauftragten Gutachtern, in Kontakt gestanden, um „unter dem Deckmantel der behaupteten Kindeswohlgefährdung“ ein Verfahren zu initiieren, um „seine persönliche Haltung und Meinung zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam zu verbreiten.“

Hierzu ist folgendes zu bemerken: Herr Dettmar hat sich keine Zuständigkeit angemaßt. Die in seinem Beschluss vom 8. April 2021 ausgesprochenen Anordnungen waren durch das Gesetz (§ 1666 Abs. 4 BGB) gedeckt. Das sehen zwar die Oberlandesgerichte Nürnberg und Jena (Beschlüsse vom 26. April und 15. Mai 2021) anders. Beide Oberlandesgerichte haben jedoch die Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und damit deutlich gemacht, dass die Frage der Zuständigkeit (wenigstens) bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs offenbleibt. Schon deshalb ist es abwegig, meinem Mandanten den Vorwurf der Rechtsbeugung zu machen.

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Soweit das Amtsgericht Erfurt auch darauf abstellt, Herr Dettmar habe im Vorfeld seiner Entscheidung mit verschiedenen Personen, insbesondere den Sachverständigen gesprochen und ihre Bereitschaft zur Gutachtenerstattung ausgelotet, verkennt das Amtsgericht, dass das Verfahren nach den §§ 24 und 26 FamFG ein Verfahren von Amts wegen ist. Der Richter kann in der Vorbereitung seiner Entscheidung mit jedem sprechen, der ihm als Informationsgeber und Erkenntnisquelle hilfreich ist. Er kann initiativ entscheiden, ohne auf Anträge oder auch nur Anregungen Dritter angewiesen zu sein.

Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft.”

https://strate.net/wp-content/uploads/2021/06/Presseerkla%CC%88rung-2021-06-29.pdf


Sechs Hausdurchsuchungen gleichzeitig wegen Sensationsurteil
“Heute hat die Staatsanwaltschaft Erfurt bei mindestens sechs Personen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der Rechtsbeugungsvorwurf gegen Richter Dettmar ist seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Rechtsweg zum Familiengericht eröffnet ist, gegenstandslos. Haben die Hausdurchsuchungen bei Richter Dettmar und den diversen Zeugen daher (nur) einen politischen Hintergrund? Mit der Gutachterin Frau Prof. Ulrike Kämmerer und dem Kabarettisten Uli Masuth sind auch zwei Bundestagskandidaten der Partei “dieBasis” betroffen.”

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Titelbild: geralt, pixabay

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