Solarverein fordert Strafe für "Klimaleugner"

Der Solarenergie Förderverein e.V. spielt in einem Beitrag auf seiner Homepage mit dem Gedanken, “Klimaleugner” zu bestrafen. Die Überlegungen gelten der Frage, “wie eine Sabotage an der entschlossenen Abwehr der Klimakatastrophe” verhindert werden könne. Mindestens ebenso wichtig sei die Frage, sagt der Verein, “wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen gestaltet werden sollen, damit die überwiegende Mehrheit eine Umstellung ihrer Lebensweise auf klimafreundliches Verhalten vornimmt.”

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Ehrenvorsitzende, Wolf von Fabeck. Er schlug am 27.04.2019 in seiner damaligen Funktion als ehrenamtlicher Geschäftsführer vor:

“Wer in einer Weise, die geeignet ist, die Abwehr der Klimakatastrophe nach dem Pariser Klima-Abkommen und seinen Folgevereinbarungen zu stören, verächtlich zu machen oder gänzlich zu verhindern, die Klimakatastrophe verharmlost oder leugnet, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Tagessätzen bestraft. Im Wiederholungsfall ist die Strafe Haft“.

Der Beitrag wurde am 10.01.2020 aktualisiert.

Unterstützung von der “Sonnenseite”

Die “Sonnenseite” von Franz Alt hat mehrere Beiträge von Wolf von Fabeck, die zunächst auf der Homepage des Vereins erschienen sind, übernommen. Bereits 2016 hat Alt einen Beitrag von Wolf von Fabeck kommentarlos veröffentlicht, in dem von Fabeck nach dem Pariser Klimaschutzakommen 2015 Forderungen bezüglich der Rechtssprechung stellte:

“Paris – Einigung über Verursachung und Gefährlichkeit des Klimawandels – Jetzt ist die Rechtswissenschaft gefragt.” “Wer den Klimawandel verharmlost, stellt sich fortan selbst außerhalb der internationalen Wertegemeinschaft.” Es sei “Aufgabe der Rechtswissenschaft, die praktische Rechtsprechung an die sich wandelnden Einsichten anzupassen”, schrieb Wolf von Fabeck.

Der Verein fügt in einer Fußnote hinzu: “Der Artikel gibt nicht zwangsläufig die Auffassung des SFV-Vorstandes wieder.” Aber er distanziert sich nicht.

Änderung im Strafgesetzbuch nicht ausgeschlossen

Eine Änderung im Strafgesetzbuch ist denkbar. Immerhin hat der Solarverein als Lobbyverband der Erneuerbaren Energien rund zehnmal so viele Mitglieder wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die von der Bundesregierung unterstützte Wind- und Solarlobby hat in den letzten Jahren unter Beweis gestellt, dass die Aussichten für die Erfüllung ihrer Wünsche bestens sind. Der DUH ist es mit ihren rund 300 Mitgliedern gelungen, die Automobilindustrie, eine Schlüsselindustrie in Deutschland, tendenziell zu versenken.

Die Rechtswissenschaft ist durch die Bundesregierung als Objekt eines Mainstreamings definiert. Für die Anwendung des Klimaschutzgesetzes auf sämtliche Lebensbereiche wurde bereits 2011 das ideologische Rüstzeug geliefert. Im Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ist nachzulesen, dass sich sämtliche Verwaltungen auf Bundes-, Landes- sowie kommunaler Ebene dem “Staatsziel Klimaschutz” unterzuordnen haben. Und manche Urteile, die zu Gunsten der Klimaschützer gefällt wurden, lassen sich, in diesem Licht besehen, leichter verstehen. Mit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes schufen die Abgeordneten von CDU, SPD und Grünen mehrheitlich einen Meilenstein für die zukünftige Gleichschaltung aller Lebensbereiche.

Wolf von Fabeck ist Mitbegründer des seit 1984 bestehenden Solarenergie Fördervereins. Er war bis zum 9. November 2019 dessen ehrenamtlicher Geschäftsführer und wurde am Tag seines Rücktritts zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Nach einer Satzungsänderung im Jahr 2019 steht der Kampf gegen die Klimakatastrophe in den Vordergrund der Vereinsarbeit. Der Verein hat 2.829 Mitglieder sowie 336 Fördermitglieder (Stand Oktober 2019, Wikipedia)

Titelfoto: JamesDeMers, pixabay

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