Gewaltaufrufe des früheren Präsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, über die AfD und deren Wähler haben keine juristischen Folgen. Dies entschied die Staatsanwaltschaft Köln. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Fischers Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Prof. Dr. Martin Schwab hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kommentiert.