Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen teit mit: Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für Parteitag zur Verfügung stellen. “Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die AfD einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle, die für solche Veranstaltungen gewidmet ist. Sie darf nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, die Zugang zur Grugahalle begehren. Der Zugang darf nur versagt werden, wenn bei Nutzung die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen besteht.”
https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/09_240614/index.php