Stellungnahme der kritischen Justiz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

2020News veröffentlicht hier im Wortlaut die Stellungnahme von KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte – zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Das Regierungskabinett hat den Gesetzesentwurf am 13. April 2021 beschlossen. Er muss nun von Bundestag und Bundesrat angenommen werden, um Gesetz zu werden.

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