Stellungnahme des VLAB zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetztes, 21.12.2016
Das Bundesnaturschutzgesetz soll in wichtigen Teilen geändert werden. Die Verbände wurden am 2. Dezember 2016 angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme bis 16. Dezember 2016 abzugeben. Der VLAB erhielt erst am 12.12.2016 Gelegenheit, sich daran zu beteiligen. Nach Protest wurde dem VLAB eine Fristverlängerung bis 23. Dezember erteilt.
Stellungnahme zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetztes
Sehr geehrter Herr Dr. Lüdtkes, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie unserem staatlich anerkannten Umwelt- und Naturschutzverband VLAB die Möglichkeit geben, zu der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Stellung zu nehmen und den Abgabetermin auf Freitag, 23.12.16 verlängerten.
Nach Sichtung und Analyse der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) die Änderung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz zugunsten einer industriellen Gewinnung von Windstrom und zu Lasten gefährdeter Vogelarten und anderer Tierarten, entschieden ablehnt.
Ihre Hypothese, der Bau von Windrädern sei im „öffentlichen Interesse“ ist absurd und in keiner Weise rechtlich belastbar. Der Entwurf ihres Ministeriums konterkariert jegliche Artenschutzbemühungen in der Bundesrepublik Deutschland. Er verstößt gegen geltendes Europäisches Naturschutzrecht und forciert den Rückgang vieler bereits gefährdeter Greifvogel-, Eulen-, Fledermaus- und weiterer Tierarten.
Die folgende Begründung der Ablehnung bitte hier nachlesen:
⇒ Stellungnahme zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetztes
Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) ist staatlich anerkannt. Er hat seinen Sitz in Erbendorf. Mit seinem Blog möchte er den Umwelt-und Naturschutz nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland kritisch hinterfragen. Insbesondere über die Zerstörung unserer Landschaften durch den gegenwärtigen zügellosen Ausbau der Windkraft möchte er objektiv und ohne Beeinflussung durch Lobbyverbände berichten.
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