Völkerrecht – mal so, mal so? Bundesregierung zu Israels Totalblockade gegen Gaza

Die Antwort auf die Frage, die der Journalist Florian Warweg in der Bundespressekonferenz stellt, ob der Bundeskanzler die von Israel verhängte Komplettblockade des Gazastreifens (kein Wasser, keine Lebensmittel, kein Strom für 2 Mio. Zivilisten, darunter 1 Mio. Kinder & Jugendliche) unterstützt, und ob er dieses Vorgehen als vom Völkerrecht gedeckt ansieht, “ist nur für ganz abgebrühte Zyniker zu ertragen”, sagt Warweg.

https://twitter.com/FWarweg/status/1712378173696975259

In einem Artikel zur BPK-Frage verweist Warweg detailliert auf die Einschätzung von UN und EU, die, im Gegensatz zur Bundesregierung, die Totalblockade von Gaza explizit als “völkerrechtswidrig” bezeichnen.

Zudem führt er aus, dass die von den Sprechern des Auswaertigen Amts und des Kanzlers genutzte Standardantwort „Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht…“ im Zweifel auch auf die palästinensische Seite anwendbar ist.

Denn die Bundesregierung habe auf seine Nachfrage zur generellen völkerrechtlichen Bewertung des Status von Gazastreifen und Westbank erklärt, dass die Bundesregierung ebenso wie die UN oder auch die USA beide Gebiete nach wie vor als „von Israel besetzte palästinensische Gebiete“ betrachten. Und das Völkerrecht räume explizit den Einwohnern von besetzten Gebieten das Recht auf bewaffneten Widerstand ein.

Warweg verweist in diesem Zusammenhang auf das völkerrechtliche Standardwerk von Antonio Cassese „International Law“, veröffentlicht in Oxford 2001:

“Diese Regel bestimmt, dass, wenn Völkern, die kolonialer Herrschaft oder fremder Besetzung unterliegen, gewaltsam das Recht auf Selbstbestimmung verweigert wird, solche Völker und Gruppen rechtlich befugt sind, zu bewaffneter Gewalt zu greifen, um ihr Recht auf Selbstbestimmung zu verwirklichen.“

Noch deutlicher werde das Standardwerk “Akehurst`s Modern Introduction to International Law“ (London 1997). Dort heißt es:

„Es gibt eine allgemeine Übereinstimmung, dass Völker, die ein legales Recht auf Selbstbestimmung haben, berechtigt sind, einen Krieg der nationalen Befreiung zu führen.“

Warweg fügt hinzu: “Um hier forcierte Missverständnisse zu vermeiden, ich beziehe mich in meinen Ausführungen ausschließlich auf militärische Ziele, ausdrücklich nicht auf das Töten von Zivilisten.”



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