Zum Jahresende 2024 wird den Deutschen allmählich klar, dass die guten Zeiten eines ständig steigenden Wohlstands vorbei sein dürften. Die Volkswirtschaft befindet sich in einer mehrjährigen Rezessionsphase, unsere Industrien müssen hunderttausende Mitarbeiter entlassen, die Kosten für Energie, Lebensmittel und Mieten gehen durch die Decke und die Aussichten für die Zukunft sind inzwischen so düster, dass selbst in der Online-Ausgabe der FAZ Schlagzeilen wie „Wir befinden uns in einer endzeitlichen Multikrise“ teils zuoberst auf der Seite landen. Wie konnte es soweit kommen, wer hat hierbei mit welchen Tricks gearbeitet, und kommen wir da überhaupt wieder raus?
Von Fred F. Mueller
Sucht man nach den Gründen für die Misere, so findet sich schnell ein großer gemeinsamer Nenner: Die Deutschland verordnete „Transformation zu einer CO2-freien Volkswirtschaft“, die einen extrem kostspieligen Totalumbau nahezu der gesamten Infrastruktur und Industrie beinhaltet. Dies beginnt mit der Stromerzeugung und geht über die Herstellung von Stahl und Aluminium sowie die chemische Industrie bis zur Automobilproduktion. Zugleich wurden die Kernkraftwerke, die früher zuverlässig und weitgehend CO2-frei bis zu 30 % des deutschen Stroms lieferten, aus ideologischen Gründen abgeschaltet. Außerdem wird der Schatz an Knowhow, den unsere Industrie über Generationen aufgebaut hatte, weitgehend entwertet, wodurch wir unseren Technologievorsprung gegenüber anderen Nationen verschenken. Begründet wird dies alles mit der angeblichen „Klimaschädlichkeit“ des CO2, das wir bei der Verbrennung von Kohle, Gas und Benzin freisetzen. Dank einer ungeheuer massiven und seit Jahrzehnten pausenlos betriebenen Propaganda-Kampagne in allen Medien, in der Politik und in den Schulen wird uns eingebläut, dass CO2 das Klima so erwärme, dass dadurch die Erde weitgehend unbewohnbar werde. Inzwischen wurde die Frage, welche Schädlichkeit CO2 haben soll, für Deutschland höchstrichterlich entschieden, Bild 2.
Die im BVG-Beschluss umfassend ausgeführte Begründung entspricht im Prinzip 1/1 den Klimalehren des IPCC (Intergovernment Panel on Climate Change) der Vereinten Nationen sowie von staatlichen Institutionen wie dem Umweltbundesamt UBA bzw. von Beratergremien wie dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Obwohl es zahlreiche und durchaus ernstzunehmende Kritiker dieser Klimalehren gibt, hat das BVG keine Gegengutachten herangezogen und sich folglich für sachkompetent erklärt. Somit wurde eine Frage, die wissenschaftlich alles andere als unumstritten ist, durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als abschließend „geklärt“ eingestuft.
Wie sehr das BVG mit seinem Urteilsspruch in Widerspruch zu wissenschaftlichen Realitäten, zeigt Bild 3. Die NOAA ist eine große, seit Jahrzehnten bestehende und renommierte US-Behörde, deren Feststellungen keinesfalls als unwissenschaftlich abgetan werden können. Das BVG-Urteil weckt daher ungute Erinnerungen an mittelalterliche Urteile gegen Wissenschaftler wie Galileo Galilei. Dieser hatte im Widerspruch zur etablierten Lehrmeinung die Ansicht vertraten, die Erde sei nicht etwa flach, sondern eine Kugel, die sich um die Sonne dreht und nicht umgekehrt. Heute wird man für solche abweichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zwar nicht jahrelang in Inquisitionskellern gefoltert, aber medialer Rufmord und Karriereknick als „Klimaleugner“ gelten als legitimes Vorgehen.
Verstoß gegen das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Lehre
Mit der richterlichen Erhebung der IPCC-Thesen zu einem juristisch nicht anfechtbaren Dogma verstieß das Verfassungsgericht zugleich gegen den Schutz der Freiheit von Wissenschaft und Lehre, Bild 4.
Mit diesem Verstoß befinden sich die Karlsruher Richter jedoch in bester Gesellschaft. Insbesondere unsere kürzlich hochdekorierte Ex-Kanzlerin Merkel hatte wenig Hemmungen, gegen den Schutz der Wissenschaft vor staatlicher Einmischung zu verstoßen, als sie im Januar 2018 im Rahmen eines Medien-Shitstorms gegen die Rheinisch-Westfälische Universität Aachen „umstrittene Diesel-Schadstofftests“ scharf verurteilte 5) und Aufklärung einforderte. Die gleiche Bundeskanzlerin verhielt sich auch im Februar 2020 anlässlich der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen 6) verfassungswidrig, als sie diese von Südafrika aus als „unverzeihlich“ bezeichnete und forderte, dass „das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss“. In Deutschland sind solche Verstöße gegen Verfassungsgebote selbst auf höchster Ebene mittlerweile wohl lediglich Petitessen, die keinerlei öffentliches Interesse und damit auch keine Konsequenzen nach sich ziehen. Und über eine Verfassungsklage werden die beklagten Verfassungsrichter wohl nur müde lächeln.
Der Trick mit dem Naturschutz
Rückblickend kann man feststellen, dass der Erfolg der grünen Ideologen beim Bundeverfassungsgericht das Ergebnis einer geschickten Strategie war. Erster Schritt war 1994 – noch unter Helmut Kohl – die Platzierung eines harmlos wirkenden Trojaners im deutschen Grundgesetz, in Form eines völlig unverfänglich klingenden Zusatzartikel 20a, Bild 5.
Selbst bei aufmerksamem Lesen ist in Artikel 20a GG nichts zu finden, was Deutschland dazu zwingen müsste, unsere Industrie und damit unseren Wohlstand zugunsten des ideologischen Konstrukts „Klimaschutz“ zu vernichten, und dass dies auch noch auf Veranlassung ausländischer Kläger zu erfolgen habe. Dennoch hat sich das Bundeverfassungsgericht mit seinem „Klimaurteil“ vom 24. März 2021 angemaßt, genau diese Forderungen für Deutschland festzuschreiben.
Der ursprüngliche Artikel 20 des Grundgesetzes beinhaltet selbstverständliche Grundprinzipien der Demokratie und der staatlichen Organisation: Die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist, und dass alle Gewalt vom Volk aus geht, das diese durch Wahlen und Abstimmungen ausübt. Die eingesetzten Organe entsprechen der klassischen Dreiteilung in gesetzgebende Parlamente (mit zwei Kammern), Regierung und Rechtsprechung. Weiterhin ist festgelegt, dass die Parlamente an die Verfassung, Regierung und Justiz hingegen an Recht und Gesetz gebunden sind. Schließlich wurde – damals wohl als Beruhigungspille für die Gegner der Notstandsgesetze gedacht – das Widerstandsrecht aller Deutschen gegen jeden, der diese Ordnung zu beseitigen versucht, definiert.
Zerstörung der Grundlagen des Staates: Der neue Grundgesetz-Artikel 94
Das Verfassungsgericht hatte sich bei seinem Klimaurteil weit über seinen Aufgabenbereich – die Einhaltung der bestehenden Gesetze – hinweggesetzt und sich damit Kompetenzen zugesprochen, die nur dem Gesetzgeber zustehen 8). Eigentlich wäre es Aufgabe des Parlaments gewesen, diesem Verstoß gegen die Verfassung entgegenzutreten. Stattdessen verfolgen die heutigen grünen Ideologen und ihre nützlichen Idioten in den Altparteien das Ziel, den sich langsam abzeichnenden Widerstand gegen die erzwungene „Transformation“ unserer Volkswirtschaft durch eine Verfassungsänderung zu ersticken. Dabei nutzen sie die von Merkel initiierte und geförderte Verleumdung der wichtigsten ablehnenden politischen Kraft – der AFD – als „Nazis“, gegen die eine „Brandmauer“ errichtet und gehalten werden müsse. Gipfel dieses Vorhabens ist die jetzt hastig noch vor den Neuwahlen zum 28.12. 2024 durchgepeitschte Änderung des Grundgesetzes. Damit soll angeblich das Verfassungsgericht vor der bösen AFD geschützt werden. In Wirklichkeit wird jedoch die Verfassung völlig auf den Kopf gestellt.
Verfassungsgerichte agieren jetzt selbst als Gesetzgeber
Wir alle hatten im Schulunterreicht auch die „Staatskunde“. Uns wurde erläutert, dass zum Rechtsstaat das Prinzip der Gewaltenteilung gehört. Diese Gewalten sind die gesetzgebende Gewalt (Legislative, Parlament), die ausführende Gewalt (Exekutive, Regierung) und die Recht sprechende Gewalt (Judikative, Gerichte). Durch diese Dreiteilung soll verhindert werden, das eine der drei Gewalten sich über die anderen erhebt, indem sie sich zusätzliche Kompetenzen anmaßt und dadurch das Gleichgewicht der Kräfte aushebelt. Ein Schulbeispiel für einen solchen Übergriff lieferte bereits das weiter oben besprochene Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch bei dem jetzigen Vorstoß zur Entmachtung des Volks klingt die Kernaussage des neu gefassten Artikels 94 GG für den unbedarften Leser zunächst ganz harmlos, Bild 6.
Die Brisanz liegt darin, dass damit die Richter des Bundesverfassungsgerichts Gesetzgebungsmacht erhalten und somit nicht nur die Regierung, sondern auch das Parlament bevormunden können. Ihre Entscheidungen haben unmittelbare Gesetzeskraft, obwohl sie nicht den Parteien, den Medien und dem Volk gegenüber vorgelegt und begründet werden müssen. Statt der bewährten Gewaltenteilung sind die Verfassungsrichter jetzt mit der Vollmacht ausgestattet, ihre eigenen Gesetze zu erlassen. Dazu genügt ein Verschwörer-Grüppchen von lediglich fünf Verfassungsrichtern.
Beurteilung durch Prof. Werner Müller
Prof Dr. Werner Müller, bis 2023 im Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz tätig, kritisiert das neue Gesetz 10) mit klaren Worten. Es sei „ein flagranter Verstoß gegen Artikel 79 der Verfassung, nach dem Änderungen des Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden“ unzulässig sind. Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) und die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG“…. Weiter führt er aus: „Das Gesetz vom 28.12.24 entmachtet das Parlament nun auch ganz offiziell. Die in Hinterzimmern ausgekungelten und nach politischer Zuverlässigkeit ausgewählten Verfassungsrichter können nach dem neuen Art. 94 Abs. 4 GG willkürlich festlegen, was das Parlament noch beschließen darf und sie unterliegen dabei keiner demokratischen Kontrolle. [Ihre] Machtfülle hat Ähnlichkeiten mit der des Wächterrats in der Islamischen Republik Iran.“
Die Konsequenzen
Für dieses Gesetz haben im Bundestag 600 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung votiert, nur 69 waren dagegen. Dem Ja-Votum haben sich interessanterweise auch 26 von 28 Abgeordneten der Linken angeschlossen. Bei deren DDR-Vergangenheit nicht allzu überraschend.
Diese Gesetzesänderung ist ein schwarzer Tag für Deutschland, denn sie zementiert die Abwärtsspirale, in die wir durch die katastrophal schädliche Energie, Klima- und Wirtschaftspolitik der Grünen (sowie der nur äußerlich schwarzen, innerlich aber tiefgrünen „Klimakanzlerin“) geraten sind. Zur katastrophal maroden Infrastruktur gesellt sich mittlerweile auch noch der Ukraine-Konflikt, den wir immer noch nicht aufgeben wollen, obwohl er militärisch schon längst verloren ist, wie selbst Springers „Welt“ inzwischen zugeben musste 12).
Die grüne „Transformation“ wird die Industrie, die bereits jetzt schwerstens belastet wird, immer weiter ruinieren oder ins Ausland treiben. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, wird den grünen Kräften jetzt auch noch das Justizwesen auf dem silbernen Tablett überlassen. Wer kann Deutschland in Zukunft noch vor grün beeinflussten Verfassungsrichtern schützen? Zwei-Drittel-Mehrheiten sind bei so hoch kontroversen Themen fast unmöglich zu erreichen. Andersherum werden feixende grüne Abgeordnete jeden Widerstand gegen den aktuellen Kurs dank ihrer gesicherten Sperrminorität abschmettern. Profitjäger werden uns immer neue „CO2-freie“ Technologien aufschwätzen, während seriöse Investoren woanders hingehen. In spätestens drei bis fünf Jahren werden die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP, die jetzt namentlich für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben, ihren Wählern für den unaufhaltsam weitergehenden Absturz des Landes Rede und Antwort stehen müssen. Ob dann die Herren Lindner, Merz, Scholz oder Buschmann ihre Befürwortung dieser grünen Falle immer noch für eine gute Idee halten werden?
Quellen:
- https://www.youtube.com/watch?v=M92gzY0SUu8
- https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
- https://www.pmel.noaa.gov/co2/story/Ocean+Carbon+Uptake
- https://www.nachrichtenleicht.de/das-grundgesetz-artikel-5-einfach-erklaert-100.html
- https://www.focus.de/auto/news/ethisch-in-keiner-weise-zu-rechtfertigen-merkel-verurteilt-schadstofftests-mit-affen-und-menschen_id_8379445.html
- https://www.focus.de/auto/news/ethisch-in-keiner-weise-zu-rechtfertigen-merkel-verurteilt-schadstofftests-mit-affen-und-menschen_id_8379445.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20a_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
- https://eike-Klima-energie.eu/2021/06/29/karlsruhe-contra-freiheit-der-wissenschaft/
- https://www.bing.com/search?q=Neufassung+artikel+94+grundgesetz&qs=n&form=QBRE&sp=-1&lq=0&pq=neufassung+artikel+94+grundgesetz&sc=8-33&sk=&cvid=E53F91B8847E44F0914D56FCB387D384&ghsh=0&ghacc=0&ghpl=
- https://tkp.at/2025/01/03/deutschland-beseitigung-der-gewaltenteilung/
- https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/apokalypse-forscher-robert-folger-wir-befinden-uns-in-einer-endzeitlichen-multikrise-110207136.html
- https://www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=ukraine+krieg+aktuelle+lage+front&mid=93E7CA268BD42AB70B2A93E7CA268BD42AB70B2A&FORM=VIRE
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