Asylkostenlücken

Wie sollen kommunale Asylkostenlücken geschlossen werden?

Asylkostenlücken – Mogelpackung Neuer Finanzausgleich.

13 Grundgesetzänderungen passieren den Bundestag und Bundesrat in nur wenigen Stunden ohne eine profunde Diskussion und dass um gerade 10 Mrd. € vom Bund in die Länder und Kommunen zu verschieben! Diese Summe ist ein Peanut im Vergleich zum Volumen des Bundeshaushalts von 420 Mrd. €. Was steckt also hinter diesem “großen Wurf”? Der Autor Dr. Viktor Heese, Finanzanalyst und Fachbuchautor vermutet hier eine verkappte Finanzierung des kommunalen Asylkostenanteils.

Migrantenkostendiktat und der Anstieg der kommunalen Verschuldung

Bis auf wenige zweckgebundenen Einnahmen kann weder aus dem Haushalt der Kommune noch dem des Bundes herausgelesen werden, für welche Ausgaben konkrete Einnahmen vorgesehen sind. Es gibt keine Zweckgebundenheit der Mittel. Die Tabak-Steuer wird nicht für die Heilung der Lungenkrebskranke verwendet, die Mineralölsteuer nicht für den Straßenbau. Nur die Generalaussage, alle Ausgaben decken alle Einnahmen, ist richtig. Dabei stehen neue Aufgaben grundsätzlich unter dem Finanzierungsvorbehalt, es sei denn, es dürfen Schulden gemacht werden. In einen ausgeglichenen Haushalt werden sie erst aufgenommen, wenn die Finanzierung durch Steuern oder Einsparungen an einer anderen Haushaltsstelle gesichert ist. Sonst entsteht eine Finanzierungslücke.

In der Flüchtlingskrise wird dieses 1 x 1 der Betriebswirtschaftslehre grob missachtet und auf den Kopf gestellt. Erst kommt die Zwangsaufnahme der Migranten in der Kommune, dann wird die Finanzierung gesucht.

Die Aufgabe, Migranten zu alimentieren, wird deutschen Städten und Gemeinden bekanntlich ohne deren Zustimmung und ausreichende Finanzmittelausstattung aufgezwungen. So wollen es die Flüchtlingsaufnahmegesetze. Flüchtlingsunterbringung und -management gehört aber nicht zu den primären Aufgaben einer deutschen Kommune, was in Image-Broschüren, wie die von der Friedrich-Ebert-Stiftung, nachzulesen ist.

Das Management wäre ohne massive Steuer-, Gebührenerhöhung und Leistungskürzungen finanztechnisch gar nicht darstellbar, gäbe es nicht die wundersame Finanzierungsmöglichkeit über neue Schulden. Denn über die Finanzierung, besser Vorfinanzierung, ist bereits entschieden, wenn die Flüchtlingsbusse in einer Kommune, wie Köln, ankommen, der Fahrer aber das Geld nicht mitgebracht hat. Da habt ihr eure Königsteiner-Kontingente, kümmert euch mal schön um diese Leute! Geld bekommt ihr später. Vielleicht komme ich noch einmal vorbei!

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Also nimmt der finanzklamme aber politikhörige Kölner Stadtrat den nächsten Kredit bei der örtlichen Sparkasse auf und “bettelt” schließlich Düsseldorf an, ihm die Auslagen zu ersetzen. Eine einklagbare Grundlage gibt es im Flüchtlingsaufnahmegesetz von NRW nicht.

Auf diese Weise wurden der Stadt Köln für 2015 und 2016 nur 47% der Migrantenkosten von 376 Mio. € erstattet (vgl. Flüchtlingsbericht von 19.01.2017). Die Dommetropole blieb also auf einer Neuverschuldungslücke von 200 Mio. € sitzen. Die Groteske geht in die Verlängerung, wenn sich Kommunen – wie Bremen – beim erzwungenen Schuldenmachen wegen der Konsolidierungsgesetze (Stichwort Schuldenbremse) noch Sondergenehmigungen einholen müssen. So funktioniert eben die Kommunale Selbstverwaltung in unserem hochgejubelten Rechtsstaat.

Kommen neben dem Schuldenmachen satte Gebührenerhöhungen (Tickets, Grundsteuer, Schwimmbäder) und Leistungskürzungen bei den kommunalen Ausgaben hinzu, wird klar, dass es an der Basis irgendwann zu rumoren beginn. Zumal wenn der selbstherrliche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit seiner Schwarzen Null unter seines Gleichen stolziert.

Der Neue Finanzausgleich als kurzfristiger Befreiungsschlag?

Wie stark sich der Druck hinter den Kulissen in den vergangenen beiden Jahren aufgebaut hat, erfährt Otto-Normal-Steuerzahler naturgemäß nicht. Die Berliner Polit-Eliten meiden das Thema und wollen das Kind nicht beim Namen nennen: Wir gleichen euch Kommunen weitestgehend und dauerhaft die Asylkosten aus, damit ihr finanzielle Luft zum Atmen bekommt. Jetzt macht bitte keine weiteren Schlagzeilen in den Medien mehr, weil das unserer Migrationsaufgabe schadet. So müsste es im Klartext beim Neuen Finanzausgleich heißen, was aber nicht gesagt wird.

Stattdessen wird – so die Meinung des Autors – auf dem Umweg ein Neuer Finanzausgleich vorgetäuscht, der die Stichworte “Finanzgerechtigkeit”, Autobahn- und Schulenbau in seinen Text aufnimmt und schon heute so kompliziert ist, dass er für unbegrenzte Zeit Diskussions-, Verhandlungs- und Ablenkungsstoff bietet. Das ist allerdings gewollt.

Denn seine Verabschiedung kurz vor der Bundestagswahl bringt zwei Vorteile. Erstens wird dadurch die Thematisierung der leidigen Asylkostenhöhe – Schätzungen gehen bundesweit von mindestens 30 Mrd. € jährlich aus -, vermieden. Wer (Bund, Land, Kommune) wie viel zahlt, geht aus keinem Bericht hervor. Keine Bundestagsfraktion fordert von Berlin einen Kostenbericht. Dabei wäre es ein Einfaches dies in einem Land, das schon vor hundert Jahren die Betriebswirtschaftslehre erfunden hat, festzustellen.

Die beschenkten Kommunen werden sich jetzt erst über das frische Geld freuen, bis sie merken, dass es wieder nicht ausreicht. Zweitens lässt sich die jetzt gesetzlich mögliche Beteiligung des Bundes am Schulen- und Straßenbau als weise Wohltat feiert. Über die Missstände haben die Medien in letzter Zeit nur zu massiv und zu negativ berichtet. Auch hier wird für eine Zeit Ruhe einkehren, bis sich herausstellt, dass sich mit den 10 Mrd. € jährlich der gesamtdeutsche kommunale Investitionsstau kaum abbauen lässt.

Studien gehen von mindestens dem zehnfachen Betrag aus. So werden wohl zuerst die lebensnotwendigen Erhaltungsinvestitionen und wenige neue Prestigeobjekte in Angriff genommen. Die Erweiterungs- und Innovationswelle muss auf sich warten lassen.

Die verkündete Zweckgebundenheit der Mittel in Neuem Finanzausgleich käme der Politik zusätzlich zugute. Erhält z.B. das defizitäre Köln offiziell 30 Mio. € jährlich mehr für Investitionszwecke, hört sich das viel besser an, als wenn gesagt wird, Bund und NRW erhöhen den Migrantekosteanteil von 50 Mio. € auf 80 Mio. €. Ein unbequemer Journalist könnte ja fragen warum sie als Verursacher immer noch nicht die vollen Gesamtkosten tragen? Für die Stadt Köln ist nur wichtig, dass sie weniger Neuschulden machen muss.

Fazit:

Die vorgenannte Ausführung gibt lediglich die Meinung des Autor wider. Als kritischer Finanzanalyst darf er jedoch behaupten, dass mit dem plötzlichen Geldsegen aus Berlin den Kommunen auf Umwegen nur die Migrantenkosten erstattet werden. Mit dem Neuen Länderfinanzausgleich wird das Rad nicht neu erfunden werden, denn an der Idee der Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in Deutschland ändert sich nichts. (Hinter den heiß diskutierten EU-Subventionen steckt die gleiche Idee). Ein tatsächliches Novum läge erst dann vor, wenn neue Investitionsgelder neben der tatsächlichen Vollerstattung dieser Kosten fließen würden. Davon hört man vorläufig nichts. Friede, Freude, Eierkuchen.

Eine andere Tatsache sollte dagegen den Bürger mehr beunruhigen. Was ist unser Grundgesetz noch wert, wenn es über Nacht so leicht geändert werden kann? Wo liegt da noch der Unterschied zu Polen, Ungarn oder Russland, die von den “Demokraten” aus Berlin und Brüssel so gerne an den Pranger gestellt werden?

Dr. Viktor Heese – Finanzanalyst und Fachbuchautor; www. börsenwissen-für-anfänger.de

Foto: hesalzmanngmailcom, pixabay


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