Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig sollte man sich genauer ansehen, weil es, wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sagt, im Ergebnis zu mehr #Windenergie, nicht zu weniger führen wird. Albig: “Es wird keinen Planungsstopp geben. Das Urteil stärkt die Investoren, denn wir haben jetzt mehr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung. Wir werden das Urteil des OVG sorgfältig analysieren und die notwendigen rechtlichen und planerischen Schlussfolgerungen ziehen.”
Dieses Urteil zeigt aber auch, dass die Argumentation von Kommunen, durch Ausweisung von Flächen dem Bauwahn zuvorkommen zu wollen, im Grunde nichts anderes als vorauseilender Gehorsam ist. Die Privilegierung privater Wirtschaftsunternehmen zu Lasten anderer ist ein Kernproblem des demokratischen Verständnisses kommunaler Souverätität, zu deren Gewährleistung sich die Staaten in der Europäischen Union 1985 in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet haben. Wäre es nicht die Pflicht der Kommunen, den Erhalt der kommunalen Souveränität von der Regierung einzufordern?
► http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Oberverwaltungsgericht-kippt-Windkraftplanung-,windkraft530.html
► Der Wind, der Bund, das Land und die Kommunen: http://ruhrkultour.de/der-wind-der-bund-das-land-und-die-kommunen/
► Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 1 KN 6/13 u.a., 1 KN 74/13, 1 KN 75/13