Das Wiesbadener Stadtparlament hat die Stellungnahme der Stadt zum sogenannten Teilplan Erneuerbare Energien des Landes gebilligt. Die Stadt legt sich auf zehn Windräder auf der Hohen Wurzel fest, weist eine um rund 150 Hektar vergrößerte Fläche aus, um dort überhaupt zehn Anlagen bauen zu können. Dafür stimmten CDU, SPD, Grüne, Linke und Piraten.
Zwischen der Theorie und der Praxis liegen oft große Unterschiede, aber selten so markant wie bei den Grünen. Die Grünen bringen in einfachen Worten einfache Botschaften unter das Volk, das sie zu einem großen Teil immer noch als “Umweltschutzpartei” oder “Bürgerrechtspartei” wahrnimmt.
Stellen die Grünen aber nicht ihre eigenen politischen Ziele über das Grundgesetz und ignorieren, dass den Parteien lediglich das Recht der “Mitwirkung an der politischen Willensbildung” (Art. 21 Satz 1 GG) eingeräumt wurde, aber nicht das Recht, sich über den Willen der Bürger zu erheben?
Bürgerinitiativen gegen den Ausbau von Windkraftanlagen
In Wiesbaden haben sich fast 20.000 Menschen gegen die Windkraftpläne der Stadt ausgesprochen. Der Verein “Rettet den Taunuskamm” hat gemeinsam mit 14 anderen Bürgerinitiativen aus Hessen gesammelte Stellungnahmen zum sachlichen Entwurf des Teilplanes erneuerbare Energien persönlich an Regierungspräsidentin Lindscheid (Grüne) übergeben. Es geht um zehn Windkraftindustrieanlagen, die als ein „irrwitziger Flurschaden“ betrachtet wird. Sie können nicht einmal ein Prozent des Wiesbadener Energiebedarfs decken, aber der Streit spaltet die Stadt – nachhaltig.
Die Diskussion zieht sich nach Darstellung der Wiesbadener Zeitung bis tief ins Lager der Naturschützer, insbesondere nach der klaren Positionierung der Grünen pro Windanlagen. Damit haben sich die Grünen faktisch gegen die Bevölkerung, deren Rechte sie angeblich verteidigen wollen, gestellt.
Das höhere Ziel der grünen “Bürgerrechtspartei”
Maritzen: “Natürlich ist der Wald unvergleichlich und schön, aber die Windräder, die dann dort stehen könnten, sind für mich ein Zeichen des ökologischen Fortschritts.” |
Die Grünen haben Prioritäten, wie zum Beispiel die Energiewende, für deren Erfolg sie mittlerweile Naturschutz und Bürgerrechte hinten an stellen:
„Für uns Grüne ist und bleibt die Energiewende eine zentrale Zukunftsaufgabe“, erklärte der energiepolitische Sprecher der Grünen Fraktion in Wiesbaden, Ronny Maritzen. Ohne die Windkraftnutzung seien die kommunalen und landesweiten Klimaschutzziele nicht erreichbar. Dafür müsse auch Wiesbaden seinen Beitrag leisten.”
Diese Formulierung ist bemerkenswert, weil auf diktatorische Weise ein höheres Ziel definiert wird, dem sich alle Menschen unterzuordnen haben. Die Proteste der Bürger gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen verhallen vor den Diktatoren, obwohl sie inzwischen einen größeren Umfang erreicht hat, als die Anti-Atomkraft Bewegung.
Dennoch erklären sich die Grünen nicht nur als Tugendwächter einer politisch korrekten Weltanschauung, sondern auch als Bürgerrechtspartei: “Wir sind die einzige Kraft für Liberalismus und Bürgerrechte im Bundestag”, schreibt die grüne Parlamentsfraktion in ihrer “Weimarer Erklärung” unter dem Stichwort “Freiheit”. Sie wollen „die deutsche Bürgerrechtspartei“ sein. Wie verträgt sich dieser Anspruch mit der Politik der Grünen, die sich nicht damit begnügen will, als Partei lediglich das Recht auf “Mitwirkung an der politischen Willensbildung” (Art. 21 Satz 1 GG) zu haben, sondern für das gesamte Volk verbindliche Ziele zu definieren?
Die Grünen und das Volk
Der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen Hessen, Andreas Jürgens, forderte eine Erleichterung von Volksbegehren in Hessen. „Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke“, heiße es in der Hessischen Verfassung. Jürgens kritisiert: „In praktisch keiner entwickelten Demokratie der Welt reduziert sich die Mitwirkung des Volkes auf eine Wahlbeteiligung alle fünf Jahre. Fast alle haben die Möglichkeit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch in besonders wichtigen Sachfragen zu Wort melden können: durch Volksinitiativen, Volksbefragungen, Volksbegehren. Deshalb kann ich den Widerwillen von CDU und FDP gegen direktdemokratische Elemente nicht verstehen. Die direkte Demokratie ist eine sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Willensbildung.“
Nun hätten die Grünen in Wiesbaden mit positivem Beispiel voran gehen und den Protest der Bürgerinitiativen und von fast 20.000 Menschen als eine Volksinitiative werten und diese unterstützen können. Aber so funktioniert grüne Politik nicht.
Was aber ist von einer Partei zu halten, die die FDP als Bürgerrechtspartei beerben will und von den Bürgern eine Unterwerfung unter Parteiziele oder angeblich höhere Ziele verlangt? Nichts. Sie ist schlicht und einfach nicht wählbar.
PS: Das Grundgesetz wird heute 65 Jahre alt.
F.F.