Staatsanwaltschaft und Gericht beharren auf ihrem Standpunkt, dass die Darlehensverträge, die die Juristen Dr. Reiner Fuellmich und Viviane Fischer als Geschäftsführer geschlossen haben, um die Spendengelder für den Corona-Ausschuss vor einer möglichen, willkürlichen Sperrung des Kontos durch Behörden zu schützen, keine Darlehensverträge waren.
Die Situation stellt sich aus meiner Sicht und nach langzeitlicher Beobachtung der Verhandlungen zurzeit wie folgt dar:
Das Urteil gegen Dr. Reiner Fuellmich stand bereits vor Beginn der Verhandlungen fest und stützt sich auf die Unterstellung, dass Fuellmich keine Absicht hatte, das Darlehen jemals zurückzuzahlen. Die Darlehensverträge, die es den Geschäftsführern rechtmäßig erlaubte, Verträge mit sich selbst zu schließen, erkennt das Gericht nicht an. Sie sahen eine Rückzahlungspflicht vor. Der Zweck zur Verwendung der Darlehen war nicht Gegenstand des Vertrages; es ist daher irrelevant, wofür die Darlehen verwendet wurden. Reiner Fuellmich hat das Darlehen in sein Haus in Göttingen investiert, dessen Wert den Darlehensbetrag bereits vor Abschluss des Vertrages weit überstieg. Es war auch den anderen drei Gesellschaftern des Corona-Ausschusses bekannt, dass Reiner Fuellmich das Darlehen nach dem geplanten Verkauf des Hauses wieder an die Gesellschaft zurückzahlen wollte.
Als der Verkauf 2022 unmittelbar vor dem Abschluss stand und Viviane Fischer ihr Darlehen gerade zurückgezhalt hatte, erfolgte nach offenbar längerer Vorbereitungszeit und intensiver Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft eine Anzeige durch zwei Gesellschafter (“Hafenanwälte”) und einen weiteren Rechtsanwalt, die zu der Aufklärung über die Coronapolitik im Corona-Ausschuss am wenigsten oder nichts beigetragen hatten. Es gelang ihnen durch einen Trick, sich in den Besitz des gesamten Geldes, das durch den Verkauf des Hauses erzielt worden war, zu bringen. Mit anderen Worten: Reiner Fuellmich wurde daran gehindert, sein Darlehen zurückzuzahlen, und er wurde, so wie es aussieht, um weitere, mehrere Hunderttausend Euro betrogen. Da ihm als selbständigem Rechtsanwalt auch Einnahmen verwehrt wurden, musste Fuellmich Insolvenz anmelden. Wer immer es gewollt hat: Rufschädigung und Existenzvernichtung für den Menschenrechtler, Verbraucherschützer und Corona-Kritiker Fuellmich haben seine Gegner erreicht.
Das Geld ruht laut Verteidigung Fuellmichs bis zum heutigen Tag bei den Klägern. Die Staatsanwalt zeigt kein Interesse daran, festzustellen, ob es überhaupt noch vorhanden ist.
Mit der Nichtanerkennung der Darlehensverträge durch das Gericht war der Weg frei für Verleumdungen, Vorverurteilung und die erwünschte Verurteilung.
Von den zeitweiligen Weggenossen Reiner Fuellmichs, von Wolfgang Wodarg bis Martin Schwab, die der Argumentation von Fuellmich und seinen Verteidigern offenbar nicht folgen oder folgen wollen, ist kein Wort des Protestes gegen seine menschenunwürdigen Haftbedingungen zu hören. Dass sie zu den folterähnliche Zuständen für ihren Kollegen, der kein Schwerverbrechen begangen hat, schweigen, manche sogar ihre Schadenfreude zeigen, wirft aus der Sicht von Prozessbeobachtern und auch aus meiner Sicht ein weiteres, besonders erschreckend helles Licht auf den Zustand der Justiz, vermeintlicher Menschenrechtler und der Demokratie in Deutschland.
Der nächste Verhandlungstermin ist heute, 25.11.2024.
Roger Bittel berichtet regelmäig sonntags über den Fortgang der Verhandlungen und zusätzlich, sobald neue Informationen vorliegen. https://t.me/bitteltv
Lesemempfehlungen