Der Ausbau deutscher Stromnetze soll nach dem Willen des Wirtschaftsministers Rösler beschleunigt und dafür sollen Naturschutzvorschriften außer Kraft gesetzt werden. Der Umweltschutz führe nämlich immer wieder zu „unnötige Verzögerungen“. Darüber berichteten vor einigen Tagen fast alle Medien.
Aber nicht nur der Umweltschutzgedanke steht nach der übereilten Energiewende zur Disposition, auch der Schutz der Menschen vor Immissionen droht auf der Strecke zu bleiben.
Die VDI-Nachrichten haben das Thema unter dem Aspekt der Vorsorge aufgegriffen (“Gesucht: Vorsorgeprinzip bei Hochspannungsleitungen”, vdi-nachrichten, 03.08.2012) und hervorgehoben, dass die Auswirkungen der niederfrequenten als auch der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung vom Bundesamt für Strahlenschutz wesentlich geringer eingeschätzt werden als beispielsweise in der Schweiz. Der hiesige Grenzwert ist 100-mal höher ist als der in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert.
Es gibt in Deutschland kein eigentliches Gesetz, das Mensch und Tier vor elektromagnetischer Strahlung schützt, das bedeutet: „Bei den beobachteten Wirkungen durch elektromagnetische Felder besteht quasi ein rechtsfreier Raum. Betroffene können keinen Rechtsschutz geltend machen“. Darauf weist Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Umweltorganisation BUND, hin. Das deutsche Bundesamts für Strahlenschutz BfS gibt allerdings zu: „Elektrische und magnetische Felder von Wechselstromleitungen können Nerven und Muskelzellen beeinflussen.” Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber weisen darauf hin, dass sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Für den Ingenieur und BUND-Berater Kühling ist jedoch klar, dass diese Bestimmungen unzureichend sind und weist auf die gesundheitlichen Folgen hin: „Eine Fülle von internationalen Studien stellt fest, dass unter Hochspannungsleitungen erhöhtes Kinderleukämierisiko auftritt. (VDI-Nachrichten, 03.08.2012)
Den Bericht des Bundesumweltministeriums zum Thema Elektromagnetische Felder (EMF) “Vierte Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen vom 12. Januar 2011” (Drucksache 17/4408), wertet Jörn Gutbier, Vorstandsmitglied der Verbraucherschutzorganisation Diagnose-Funk als politisch und nicht wissenschaftlich begründet. “Das Bundesamt für Strahlenschutz schützt die Strahlung und nicht die Menschen vor der Strahlung.” (VDI-Nachrichten, 03.08.2012)
Quellen:
- Bundesamt für Umwelt (BAFU, Schweiz): Magnetfelder von Freileitungen
- Diagnose-Funk, Stellungnahme zum Bericht der dt. Bundesregierung, 12.04.2010