Die Windkraftlobby hat Alarm geschlagen
Die Windkraftlobby hat Alarm geschlagen, weil der Ausbau stockt. Der Wirtschaftsminister Peter Altmaier reagierte schnell und kündigte an, mit allen Akteuren sprechen zu wollen. Er lud zu einem Windkraft-Krisengipfel am 5.9.2019 ein. Aber Vertreter der Bundesinitiative Vernunftkraft werden offenbar nicht dabei sein. Dabei ist die Bundesinitiative Informationsquelle und Interessenvertretung für bundesweit über 920 windkraftkritische Bürgerinitiativen.
Die Interessen der Windindustrie
Im ersten Halbjahr war der Bruttozubau bei der Windkraft an Land im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 82 Prozent eingebrochen. Der Präsident des Branchenverbandes BWE, Hermann Albers, sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Zubau-Rückgang im ersten Halbjahr 2019 sowie die schleppende Genehmigungssituation gefährdeten den Erfolg der Branche zunehmend – mit spürbaren Auswirkungen auf die Wertschöpfung und Beschäftigung.
Das geplante Treffen müsse eine öffentlich wahrnehmbare „Stimmungswende“ erreichen, sagte der Präsident des Branchenverbandes BWE, Hermann Albers. Die Diskussion über die Energiewende mitsamt Windkraftausbau in Deutschland dürfe nicht durch Negativ-Schlagworte geprägt werden. Statt mit Vokabeln wie der Strompreisbremse zu hantieren, die auf eine gesetzliche Regelung gegen steigende Strompreise aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energien zielt, müssten positive Schlagworte vorherrschen. Beispielsweise könnten Arbeitsplätze im Heimatmarkt durch die Windkraft zur wichtigen Botschaft werden.
Eine Farce
Die Bundesinitiative Vernunftkraft weist auf die schwindende Akzeptanz der Windenergie hin und fordert die Beteiligung an dem “Windkraft-Krisengipfel”. Zu Recht erklärt die Bundesinitiative Vernunftkraft, dass eine Erörterung von „Akzeptanzproblemen“ ohne Beteiligung der Betroffenen auf Augenhöhe eine Farce wäre.
Die Bundesregierung hat eine sehr eigenwillige Vorstellung von “Akteuren”. 2018 hatte sie die Privatperson Antje Grothus als “Betroffene” in die Kohlekommission eingeladen, um Vorschläge für den Strukturwandel der Braunkohleregionen zu erarbeiten. 9.000 betroffene Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze durch einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Braunkohleabbau auf dem Spiel stehen, waren nicht eingeladen.
Die Akzeptanz der Windenergie ist drastisch gesunken
“In Deutschland sind mittlerweile 30.000 Windkraftanlagen installiert. Nirgendwo auf der Welt ist die Anlagendichte höher. Begleiterscheinungen wie stetig steigende Strompreise und Gefährdungen der Versorgungssicherheit schwächen den Wirtschaftsstandort. Auswirkungen auf die Natur und Lebensqualität im ländlichen Raum rufen “Bürgerprotest in einer Breite, wie sie so in Deutschland nur ganz selten vorkommt” hervor”, heißt es in der Stellungnahme der Bundesinitiative.
Im November 2018 hat die Bundesregierung daher eine „AG Akzeptanz“ eingesetzt, um die Ursachen zu erörtern und Lösungsansätze zu finden. In persönlichen Schreiben an alle Abgeordneten, hatte sich Vernunftkraft zur Mitarbeit angeboten. Dieses Angebot wurde bisher nicht angenommen. Die AG kam zu keinem Ergebnis und der Akzeptanzverlust schreitet voran.
Die Bundesinitiative wiederholt nachdrücklich das Angebot, an dem Treffen am 5.9.2019 mitzuwirken.
“Als gemeinnütziger Verein, dessen Ziele und Expertisen von über 920 Bürgerinitiativen im ganzen Bundesgebiet geteilt und genutzt werden, sieht man sich prädestiniert, die Sichtweisen der vom Windkraftausbau betroffenen Menschen einzubringen.”
Der Vereinsvorstand hat sich am 2.8.19 an den Minister gewandt und die Erwartung einer Einladung artikuliert. Auch die Beteiligung der Landesverbände wurde angeregt.
Pressesprecherin Waltraud Plarre dazu:
“Wer den Ursachen des Akzeptanzverlustes auf den Grund gehen will, muss die
betroffenen Bürger auf Augenhöhe anhören. Ein Krisentreffen ohne unsere Beteiligung würde jeder Legitimation entbehren. Es würde der Eindruck entstehen, dass einseitige Absprachen zu Gunsten einer Branche getroffen werden.”
Diskussions- und Klärungsbedarf auch aus verfassungsrechtlicher Sicht
Vernunftkraft sieht auch aus verfassungsrechtlicher Sicht Diskussions- und Klärungsbedarf. Der Klärungsbedarf aus verfassungsrechtlicher Sicht betrifft die Vereinbarkeit des EEG und anderer Windkraft-Regularien insbesondere mit Artikel 20a des Grundgesetzes.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Landschaften und der Tiere sei dem Staat mit Artikel 20a GG zur Pflicht gemacht worden. Nicht nur das Ziel des Klimaschutzes sondern auch die dazu eingesetzten Methoden unterlägen dieser Pflicht.
Die Effizienz des EEG sei erwiesenermaßen gering, die Schäden, insbesondere durch Windkraft, dagegen immens. Regelungen, die den Bau von mehr Windkraftanlagen zum Ziel haben, welche die Situation für Natur, Landschaft und Tierwelt weiter verschlechtern ohne dem proklamierten Ziel “Klimaschutz” effizient zu dienen, stünden in Widerspruch zu Artikel 20a GG.
Die Bundesinitiative erklärt sich gerne bereit, die eigene Expertise zu diesen Fragen konstruktiv einzubringen.
Kontakt:
Waltraud Plarre (Pressesprecherin)
Tel.: 01732362974
E-Mail: presse@vernunftkraft.de
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Titelfoto: Florian Furtner, “betrunken”, https://piqs.de/fotos/197528.html