Der neunseitige Aufsatz Herbert von Arnims zur Frage der Vorteilsannahme durch den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff ist online abrufbar: von Arnim, Hans Herbert: Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?”, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra”, 3/12, 15.02.2012
“Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500.000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit wird – in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde der Wulffs – seit einiger Zeit öffentlich diskutiert. Im Folgenden sollen die Gewährung und die Annahme des Kredits einer juristischen Wertung unterzogen werden, und zwar im Hinblick auf das niedersächsische Ministergesetz, die Niedersächsische Landesverfassung, das Grundgesetz und die §§ 331–334 StGB.”
3 Gedanken zu “Hans Herbert von Arnim, Aufsatz zur Vorteilsannahme Wulffs online abrufbar”
Kann es sein, dass im Haushaltsausschuß gemauschelt wird ?
Schreiben an den CSU-Mann im Haushaltsausschuss vom 23.02.2012:
Sehr geehrter Herr Frankenhausen,
Ihren Ausführungen (s. heutige Presseartikel) zufolge sind Sie der Auffassung, Wulff sei aus politischen Gründen zurückgetreten.
Ihre Rechtsauffassung in Ehren! Hier stellt sich allerdings die Frage, woher Sie die Sicherheit nehmen, diese sei richtig und rechtens.
Meines Wissens haben Sie eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert und sind weder Jurist noch Staatsrechler, so dass Ihre Ausführungen zum Fall Wulff einer rechtlichen Überprüfung sicher nicht standhalten.
Von daher empfehle ich, den Aufsatz von Herrn Professor Hans-Herbert von Arnim in der “Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra”, 3/12, 15.02.2012″ aufmerksam zu lesen:
Der aufschlußreiche Aufsatz von Herrn Professor Herbert von Arnim zur Frage der Vorteilsannahme durch den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff ist online abrufbar:
Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?”: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra”, 3/12, 15.02.2012
“Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500.000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit wird – in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde der Wulffs – seit einiger Zeit öffentlich diskutiert. Im Folgenden sollen die Gewährung und die Annahme des Kredits einer juristischen Wertung unterzogen werden, und zwar im Hinblick auf das niedersächsische Ministergesetz, die Niedersächsische Landesverfassung, das Grundgesetz und die §§ 331–334 StGB.”
Eine Rückantwort von Ihnen ist nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen
am 23.02.2012 an Herrn Frankenhausen
Respektlosigkeit gegen die Obrigkeit ist gesund für die Demokratie. Respektlosigkeit gegenüber wissenschaftlichen Abhandlungen? Die sollten gut begründet sein.
Informationen über den Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim sind hier nachzulesen: http://www.spiegel.de/wikipedia/Hans_Herbert_von_Arnim.html
Übrigens:
Begleitet und kritisch geprüft wurde das Gutachten laut Autoren-Vermerk von etlichen weiteren Juristen, darunter zwei Strafrechtsprofessoren und mehreren staatsrechtlichen Professoren-Kollegen.
Mitte Februar soll ein entsprechender Beitrag Arnims in der “Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht” (“NVwZ”) erscheinen, der führenden Fachzeitschrift für öffentliches Recht. Wegen der “Aktualität und Sprengkraft der Sache”, so “NVwZ”-Chefredakteur Achim Schunder, habe man den ungekürzten Text aber schon am Freitag online gestellt. (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,809037,00.html)
Also, AnonymJan 18, 2012 02:05 PM, wir veröffentlichen gerne differenzierte Stellungnahmen zur Vorteilsannahme!
Scheint ein ziemlich verworrenes Konstrukt eines emeritierten Staatsrechtlers zu sein, bei dem die Handlungsanweisung an die Staatsanwälte Vorrang hat, vor einer nüchternen Analyse.