Auf der Homepage von GreenTec Awards wird die einstweilige Verfügung noch nicht erwähnt. Dort ist noch der link zur Begründung für den Ausschluss der Bewerbung “Dual Fluid Reaktor (DFR)” des Institut für Festkörper-Kernphysik gGmbH zu finden.
Einigen Lesern ist aufgefallen, dass die einstweilige Verfügung des Berliner Kammergerichts bereits vom 04.07.2013 datiert. Dies liegt daran, dass die Organisatoren der GreenTec Awards erst am 31.07.2013 abends rechtskräftig von dem Beschluss erfuhren. Der Hauptgrund für die Verzögerung war eine Umbenennung und Adressänderung von GreenTec Awards. Dr. Götz Ruprecht: “Nun weiß GreenTec aber Bescheid und muss handeln.”
Ein zusätzlicher Hinweis, der Mediziner interessieren dürfte: Götz Ruprecht erklärte gegenüber Ruhrkultour, dass gerade der DFR dafür geeignet sei, medizinische Radioisotope (z.B. Mo-99/Tc-99m) zu produzieren. “Die PPU kann diese im Betrieb abscheiden, was viele Zwischenschritte spart und die Kosten erheblich senken dürfte.” Da die Idee des DFR von der Mo-99-Krise im Jahre 2009 ausgegangen sei, werde das Augenmerk des Teams auch weiterhin sehr stark darauf gerichtet sein.
Ein Gedanke zu “Noch einmal GreenTec Awards”