Panikmacherei und Hellseherei aus dem ARD-Hauptstadtstudio von Barbara Kostolnik, der in dem Appell gipfelt, den Föderalismus zu beseitigen.
Kostolnik fordert: “Wenn die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer nicht willens oder in der Lage sind, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen, dann muss das der Bund übernehmen. Und entscheiden. Für den Moment gibt es nur eine Lösung: alles zu, alles dicht – und zwar jetzt. Die Lage ist verdammt ernst.”
https://www.tagesschau.de/inland/kommentar-merkel-pandemie-bekaempfung-101.html
Der Föderalismus genießt besonderen rechtlichen Schutz: Das Grundgesetz erklärt in Artikel 79, Absatz 3, ausdrücklich jegliche Verfassungsänderung für unzulässig, “durch welche die Gliederung des Bundes in Länder” oder “die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung” des Bundes “berührt werden”. Eine wichtige Funktion des Föderalismus in Deutschland ist der Schutz vor einer Gefährdung der Demokratie durch einseitige Machtausübung. Sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene gibt es eine gegenseitige Kontrolle von Regierungen, Parlamenten und unabhängiger Justiz (“horizontale Gewaltenteilung”). Hinzu kommt die besondere föderale Machtteilung, also die Begrenzung der Macht des Bundes durch die Rechte der Länder (“vertikale Gewaltenteilung”). (bpb)
Gesundheit und Bildung sind in Deutschland Ländersache.