4. Dienen die PCR-Tests der Sammlung von Daten? (kla.tv/dpa)

kla.tv:

„Der entscheidende Punkt ist, dass wir so viele Menschen wie möglich mit PCR identifizieren! Und dann ist die Sequenzierung eine sequenzielle nachgeordnete Technologie, die uns noch mehr Informationen gibt. Aber zunächst mal beruht das ganze Wesen der Pandemiebekämpfung darin, dass wir Menschen identifizieren…”

Wieler enthüllt damit, dass es bei den PCR-Tests um die Identifizierung geht. Besonders prekär an Wielers Aussage ist, dass diese „Test-Pandemie“ jetzt anscheinend genutzt wird, um die Identifizierung und Digitalisierung voranzutreiben. Schon 2019, also vor dem ersten Corona-Ausbruch, hat er eine bessere Identifizierung und eine digitale Speicherung
gefordert, um die Impfquoten erhöhen zu können.

dpa:

Wieler wird im Film – ohne genaueren Verweis auf die Quelle – mit den Worten zitiert: «Der entscheidende Punkt ist, dass wir so viele Menschen wie möglich mit PCR identifizieren.» (ab Minute 6:08) Daraus wird abgeleitet, dass damit die Digitalisierung vorangetrieben werden soll. Das Zitat stammt aus der Bundespressekonferenz vom 22. Januar 2021. Wieler erklärt die Strategie, positiv Getestete zu isolieren.

Ein positiver Corona-Test wird allein in der Patientenakte eines Arztes vermerkt, der wiederum zu Verschwiegenheit verpflichtet ist. Nicht einmal die Krankenkassen in Deutschland dürfen die individuellen Gesundheitsdaten ihrer Versicherten sammeln.

Positive Testergebnisse, die Arztpraxen oder Labore den Gesundheitsämtern melden (müssen), werden dort anschließend anonymisiert. Das RKI, dass die Befunde deutschlandweit listet und analysiert, erreichen somit allein Fallzahlen, keine Namen oder weitere Angaben zu positiv Getesteten, die dann gespeichert werden könnten.

Schlussfolgerung:

kla.tv hat nicht behauptet, dass das RKI Namen von Getesteten sammelt.
Fest steht aber: Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dürfen Krankenkassen mit den Daten der Patienten in Zukunft Marktforschung betreiben und die Ergebnisse mit der Wirtschaft teilen. Die Regelung ist Teil des Entwurfs für ein Digitales-Versorgungs-Gesetz mit zahlreichen Änderungen am fünften Sozialgesetzbuch. Er wurde am 10.07.2019 vom Bundeskabinett gebilligt. https://netzpolitik.org/2019/marktforschung-werbung-und-vermarktung-spahn-will-gesundheitsdatenschutz-aufweichen/